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Landkreis Meißen: Miete als Wirtschaftsfaktor

Die Knackpunkte beim Mieten und Wohnen bleiben Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen und die Betriebskostenabrechnung.
Den Kämpfern für eine verträgliche Mietentwicklung in der Region brennt der enorme Abriss von Wohnblocks immer noch unter den Nägeln. Foto: Farrar

Den Kämpfern für eine verträgliche Mietentwicklung in der Region brennt der enorme Abriss von Wohnblocks immer noch unter den Nägeln. Foto: Farrar

Genügend günstiger und altersgerechter Wohnraum ist immer noch die Hauptforderung von Mietervereinen im ganzen Land. Nur leider lässt sich damit für die Vermieter nicht der großen Gewinn machen. Zurückblickend auf die vergangenen Jahre bemerkt der Mieterverein Meißen und Umgebung e.V. die wachsende Sorge der Mieter vor immer höheren Abgaben für die gemieteten vier Wände. Vor allem bei umfassenden Wohnraumsanierungen in gut erschlossenen Neubaugebieten in Riesa oder bei kompletten Neubauten in Zentrumsnähe in Meißen und Riesa werden schnell Mietkosten bis zu 10 Euro/ m2 verlangt. Oft ist diesen neuen Angeboten auf dem Wohnungsmarkt ein radikaler Abriss vorausgegangen. »Mit solchen Luxussanierungen zu hohen Mietpreisen in vereinzelten Stadtgebieten verlieren wir die wichtige soziale Vermischung in den Wohnquartieren. Auch in unserem Landkreis werden nach dieser Vorgehensweise der großen Vermieter billigere soziale Brennpunkte und teure Luxusgegenden entstehen«, meint der Geschäftsführer des Mieterbundes Eyk Schade. Die Gefahr ist bereits heute greifbar, werde aber leider von der Politik noch nicht genügend wahrgenommen, fügt er an. Die Fragen der Mieter, die sich an den Mieterverein wenden, drehen sich immer noch vorrangig um Fragen zur Heizung und Wasserabrechnung sowie Versicherungsleistungen. Aber auch Unstimmigkeiten über die Arbeiten des Hauswarts und der Gebäudereinigung rücken immer mehr in den Fokus. Hier solle man einen genauen Tätigkeitsbericht verlangen und die umlagefähigen Kosten unter die Lupe nehmen lassen, rät Rechtsanwalt Axel Buschmann. Immer mal wieder sorgen Mängel in den Wohnungen oder die ungeklärte Frage: Wie muss ich meine Wohnung beim Auszug an den Vermieter übergeben? für Beratungsbedarf. »In den vergangenen Jahren hat die Begleitung der Mitglieder bei Wohnungsübergaben zugenommen«, versichert Eyk Schade. Am Ansturm auf den Mieterverein in den Zeiten, in denen die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, habe sich auch in den vergangenen 27 Jahren des Vereinsbestehens nichts geändert, erklärt die Beraterin Yvonne Scharmacher. Sie freut sich, wenn die Ratsuchenden alle Unterlagen und den Mietvertrag dabei haben und sie sich schnell und gezielt auf die Suche nach den versteckten Ungerechtigkeiten machen kann. Immerhin gebe es für den Einspruch gegen eine zugestellte Abrechnung genau festgelegte Fristen. Zu enormen Nachzahlungen bei der Betriebskostenabrechnung kommt es häufig, weil der Vermieter mit geringen monatlichen Kosten locken will und deshalb die Vorauszahlung möglichst gering ansetzt. »Aber am Jahresende kommt nicht selten die böse Überraschung. Bitte planen sie mindestens 2,50 Euro/m2 für die Betriebskosten ein«, rät die Beraterin für Betriebs- und Heizkosten im Verein.  Neues Mietgesetz: 2019 will die Bundesregierung ein neues Mietgesetz verabschieden. Darin sollen die Mieter vor allem bei Sanierung und Bezug von Neubauwohnungen vor zu hohen Mieten und unabsehbaren Mietsteigerungen geschützt werden. Kontakt: Mieterverein Meißen und Umgebung e.V., Dresdner Straße 10, in Meißen Tel: 03521/453602 Mail: www.mieterverein-meissen.de


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