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(Frei-)zeit im Weinberg

Sachsens Kleinwinzer wollen raus aus der Berufsgenossenschaft und haben eine entsprechende Petition übergeben. Im Kern geht es um die Frage: Ist das Hobby oder nicht?
Hobby-Winzer Michael Scheerbaum (l.) und Thomas de Maizière bei der Petitionsübergabe in Radebeul. Die Kleinwinzer wehren sich gegen – aus ihrer Sicht – ungerechtfertigte Abgaben. Foto: Schramm

Hobby-Winzer Michael Scheerbaum (l.) und Thomas de Maizière bei der Petitionsübergabe in Radebeul. Die Kleinwinzer wehren sich gegen – aus ihrer Sicht – ungerechtfertigte Abgaben. Foto: Schramm

 Der Ärger begann 2015. Damals verschickte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) reihenweise Beitragsbescheide an die sächsischen Winzer. Selbst wer nur einige Rebstöcke am Hausgrundstück oder im Garten hatte, bekam mitunter Post. Grundlage dafür, so heißt es beim Weinbauverband Sachsen, sei u.a. eine Neureglung des Unternehmerbegriffs im Sozialgesetzbuch VII gewesen. Fortan wurden Kleinwinzer als »landwirtschaftliche Unternehmer« angesehen und zur Kasse gebeten. Nicht nur die finanzielle Mehrbelastung, auch die Art und Weise des Auftretens der Sozialversicherung sorgte im Elbtal für schlechte Laune, manchmal sogar für´s vorzeitige Ende im Weinberg.   »Können froh über unsere Kleinwinzer sein« »Ein Großteil unserer 2.000 sächsischen Kleinwinzer bewirtschaftet in seiner Freizeit eine Fläche von weniger als 0,1 Hektar. Sie sind es, die unsere einzigartige Kulturlandschaft erhalten und pflegen. Wir können froh sein, dass es sie gibt«, sagte Michael Thomas, Vorsitzender des Weinbauverbandes Sachsen. Seiner Ansicht nach profitiere besonders der Tourismus und die Lebensqualität von diesem Engagement. Die Kleinwinzer dafür noch abzukassieren, sei der falsche Weg, so der Verbands-Chef weiter. Das Problem ist kein rein sächsisches, aufgrund der kleinteiligen Struktur der Winzerlandschaft hier aber ziemlich groß. Bagatellgrenze gefordert Bundesweit bewirtschaften etwa 8.600 Kleinwinzer nur 0,8 Prozent der Gesamtrebfläche, sorgen aber für rund zehn Prozent des Beitragsaufkommens in der SVLFG. Um dieses Missverhältnis zu beseitigen, fordern die fast 3.000 Unterzeichner der Petition die Einführung einer Bagatellgrenze. »Wer weniger als 0,25 Hektar bewirtschaftet, soll demnach von der Beitragspflicht befreit werden«, erklärte Thomas. Die Forderung ist durchaus nachvollziehbar, denn bei Imkern und Kleingärtnern gibt es bereits derlei Regelungen. »Für eine Freizeitbeschäftigung in die Berufsgenossenschaft einzahlen, das gibt´s sonst nirgendwo«, ärgert sich auch Hobbywinzer Michael Scheerbaum. Er weiß, aus eigener Erfahrung, wie beschwerlich die Arbeiten in Steillage sind. Zusammen mit Rembrand Ulrich hatte er die Petition vorangetrieben und nun Dr. Thomas de Maizière übergeben. 80 Euro im Jahr und mehr Für den Wahlkreisabgeordneten hängt alles an einer Frage: Was ist ein Unternehmer?
»Da müssen wir uns den Unternehmerbegriff im Sozialgesetzbuch VII genau anschauen und ggf. ändern«, sagte der CDU-Mann. Parallel zur Petition versprach er, mit der Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) über das Thema reden zu wollen. Vielleicht gelingt auch eine Allianz mit Politikern aus anderen Anbaugebieten, um Tempo in die Angelegenheit zu bringen. Im politischen Verfahrensgang verschwinden Petitionen durchaus schon mal für ein Jahr oder länger.   Um welche Geldbeträge geht es eigentlich? »Bei 1.000 Quadratmeter sind sie schnell bei Ausgaben von 80 Euro im Jahr und mehr«, sagte Rembrand Ulrich. Er hält es zudem für ungerecht, dass man auf der einen Seite zahlen müsse, auf der anderen Seite in die Mitgliederversammlungen der SVLFG keinen Vertreter entsenden könne, der die Interessen der Winzer ordentlich vertrete.


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