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Landkreis Meißen: Auf ins Wahljahr 2019

Im Jahr 2019 sind zahlreichen Wahlen geplant, sowohl in den Kommunen, im Landtag, im Europaparlament als auch im Landkreis Meißen.
Mehrmals müssen die Bürger im Landkreis Meißen in diesem Jahr ihre Stimme angeben.  Foto: Archiv

Mehrmals müssen die Bürger im Landkreis Meißen in diesem Jahr ihre Stimme angeben. Foto: Archiv

Das Jahr 2019 hält aus kommunalpolitischer Sicht eine Vielzahl von Höhepunkten bereit. Bevor im September 2019 die Landtagswahl im Freistaat Sachsen ansteht, werden die Riesaer, Meißner und Großenhainer Bürger bereits am 26. Mai 2019 an die Urne gerufen. An diesem Tag können sie die Mitglieder des jeweiligen Stadtrates und der Ortschaftsräte für die kommende Amtsperiode bestimmen. Die an diesem Tag Gewählten entscheiden in ihrer fünfjährigen Amtszeit (2019 bis 2024) über alle Angelegenheiten der Stadt und/oder der Ortschaften.   Aufgaben der Stadträte Das Aufgabenfeld der frisch gewählten Bürgervertreter beispielsweise im Großenhainer Stadtrat ist umfangreich und reicht von der Beauftragung von Baumaßnahmen über die Sanierung städtischer Kindereinrichtungen und Schulen bis hin zu scheinbar »trockeneren Themen« wie der Haushalts- und Finanzplanung der Stadt oder der Zusammenarbeit mit den städtischen Gesellschaften. Die Arbeit des Stadtrates ist zugleich verantwortungsvoll und spannend, denn der Stadtrat bestimmt die Entwicklung der jeweiligen Stadt über viele Jahre. Die Stimmen der Ortschaften Die Ortschaftsräte werden in die Entscheidungen des Stadtrates eng eingebunden, befassen sich aber vorwiegend mit den Belangen ihrer zugehörigen Ortsteile – mit dem Geschehen vor der eignen Haustür also. Die Ortschaftsräte nehmen sich der Probleme der Bürger vor Ort an und tragen die Fragen der Bürger in den Stadtrat oder die Stadtverwaltung hinein. Vielfach organisieren sie zudem Dorffeste und ähnliche Veranstaltungen, die die Menschen im Ort zusammenbringen.   Infos für Großenhainer Bei Fragen zur Kommunalwahl, die in der Stadtverwaltung Großenhain organisiert wird, können Interessierte gern Kontakt zum Gemeindewahlausschuss aufnehmen. Dessen Vorsitzender ist Silvio Ihle, Sophie Neumann nimmt diese Tätigkeit stellvertretend wahr. Der Gemeindewahlausschuss ist zu allen Fragen des Kommunalwahlrechts und -verfahrens auskunftsfähig. Gern können Anfragen per E-Mail an: wahlamt@stadt.grossenhain.de  oder schriftlich an: Stadtverwaltung Großenhain, Gemeindewahlausschuss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain gerichtet werden. Zusätzlich gibt es unter www.grossenhain.de weitere Informationen zum Thema Wahlen. Zusätzlich finden in diesem Jahr Bürgermeisterwahlen in Lommatzsch, Zeithain und Klipphausen statt.


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