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Widerspruch gegen Bürgermeisterwahl

Gerald Wood darf nicht Bürgermeister von Zittau werden. Grund ist eine Formalität.
Nach dem Widerspruch wird es vorerst nichts mit einem neuen Bürgermeister im Zittauer Rathaus. Foto: Archiv

Nach dem Widerspruch wird es vorerst nichts mit einem neuen Bürgermeister im Zittauer Rathaus. Foto: Archiv

Vor wenigen Tagen kam die Meldung aus dem Rathaus: Zittau hat wieder einen Bürgermeister. Nach vier Jahren Unterbrechung hatte die Stadt wieder einen hauptamtlichen Beigeordneten. Die Mehrheit des Stadtrates entschied sich unter zwei Bewerbern für Gerald Wood (54) aus Potsdam. Doch der Wahl vom 31. Januar musste Oberbürgermeister Thomas Zenker jetzt gemäß § 52 SächsGemO widersprechen. Denn nach der Wahl ging bei der Stadtverwaltung Zittau eine behördliche Auskunft ein, dass Gerald Wood zum Zeitpunkt der Wahl nicht die deutsche sondern die amerikanische Staatsangehörigkeit besaß. Entsprechend war er zu dem Zeitpunkt nicht wählbar. Wood habe im Vertrauen auf Aussagen seiner zuständigen Behörde gegenüber der Stadtverwaltung Zittau erklärt, dass er die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung erfüllt, heißt es aus der Stadtverwaltung. Oberbürgermeister Thomas Zenker betont, dass sich der Widerspruch ausdrücklich nicht gegen die eindeutige Entscheidung des Stadtrates zur persönlichen Befähigung von Gerald Wood für dieses Wahlamt richtet. Der Widerspruch bezieht sich ausschließlich auf die formal nicht vorliegende Voraussetzung der Wählbarkeit. Hintergrund: Laut SächsGemO gilt für Beigeordnete: „Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Nicht wählbar für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters ist, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat.“


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