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Stadt verbietet „Kampf der Nibelungen“

Die Stadt Ostritz hat die für den 12. Oktober angemeldete Veranstaltung „Kampf der Nibelungen“ verboten. Einen entsprechenden Bescheid habe der Anmelder der Veranstaltung bereits erhalten. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Das Verbot schließt auch mögliche Ersatzveranstaltungen mit ein. Da dem Veranstalter zur Überprüfung dieser Entscheidung grundsätzlich der Rechtsweg offensteht, bereitet sich die Polizeidirektion Görlitz weiterhin auf einen Einsatz am 12. Oktober in Ostritz vor. Der Kampf der Nibelungen ist eine Kampfsportveranstaltung der rechten Szene, die seit längerem durch Deutschland tourt und auch schon in Ostritz Station gemacht hat. Mit welcher Begründung die Veranstaltung jetzt verboten wurde, teilte die Stadtverwaltung nicht mit. Anders als bei Versammlungen, die durch die Versammlungsfreiheit vom Grundgesetz geschützt sind und nicht ohne weiteres eingeschränkt werden dürfen, obliegt es bei Veranstaltungen der zuständigen Kommune über ein eventuelles Verbot zu entscheiden. Dies kann beispielsweise ausgesprochen werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gesehen wird. Das Bundesinnenministerium stuft den Kampf der Nibelungen als rechtsextremistisch ein. In der Antwort auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle heißt es: Beim „Kampf der Nibelungen“ handelt es sich um die größte europäische organisationsübergreifende Kampfsportveranstaltung der rechtsextremistischen Szene. Auch das für den 12. Oktober 2019 im ostsächsischen Ostritz angekündigte Kampfsportturnier „Kampf der Nibelungen“ wird von der Bundesregierung als rechtsextremistische Veranstaltung bewertet.


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