Ostritz: Journalisten und Polizisten angegriffen
Paragraph 5 des Sächsischen Versammlungsgesetzes sagt es eindeutig: „Pressevertreter können nicht ausgeschlossen werden“. Daran wollten sich die Veranstalter des am Wochenende in Ostritz stattfindenden Rechtsrockkonzerts, das als eine Versammlung angemeldet war, aber nicht halten. Sie verweigerten einigen Journalisten den Zutritt. Als die Polizei eingriff und den Medienvertretern am Samstagabend Zutritt zu der Veranstaltung verschaffte, kam es aus der Menge der rund 500 Teilnehmer heraus zu Angriffen auf Journalisten und Polizisten. Sie wurden mit vollen Bierbechern beworfen und nach dem Verlassen des Zeltes mit einem Feuerlöscher besprüht. „Der Unmut der Menge fokussierte sich im Schwerpunkt gegen zwei Journalisten, die bereits bei anderen Versammlungslagen in Erscheinung getreten waren“, heißt es im Polizeibericht. Die Polizei brach die Begehung nach den Vorfällen aus Sicherheitsgründen ab und führte mit dem Versammlungsleiter eine sogenannte „Gefährderansprache“ durch. Dabei wurde ihm klargemacht, dass die Versammlung bei weiteren schwerwiegenden Verstößen gegen das Versammlungsgesetz oder anderen gewichtigen Straftaten beendet wird. Insgesamt hat die Polizei im Zusammenhang mit dem Rechtsrockkonzert nach derzeitigem Stand sechs strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Tatvorwürfe lauten auf Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Beleidigung und Verstöße gegen das Waffen- sowie Versammlungsgesetz. Die Kriminalpolizei hat zudem von Amts wegen strafrechtliche Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole eingeleitet. Medienvertreter und Polizisten hatten am Abend Sieg-Heil-Rufe aus dem Versammlungsraum gehört.