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Görlitz sucht noch Wahlhelfer

Europaparlament, Kreisräte, Stadt- und Ortschaftsräte und Oberbürgermeister – die Görlitzer haben am 26. Mai gleich mehrfach die Wahl. Damit die auch ordnungsgemäß abläuft, werden noch Wahlhelfer gesucht.
Foto: Andrey Burmakin/Fotolia.com

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Am 26. Mai werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland, die Kreisräte für den Landkreis Görlitz, die Stadt- und Ortschaftsräte sowie der Oberbürgermeister der Stadt Görlitz gewählt. Des Weiteren findet am 16. Juni, falls erforderlich, der zweite Wahlgang für die Wahl des Oberbürgermeisters statt. Ein straffes Programm, für das die Stadt Görlitz etwa 750 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitern aus anderen Behörden und Einrichtungen braucht es dazu Hilfe der Bürgerinnen und Bürger. Wahlhelfer kann jeder werden, der für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist und kein Wahlbewerber und keine Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist. Es werden von den Wahlhelfern ein korrektes Auftreten und eine gewissenhafte Ausführung der durch den Wahlvorsteher übertragenen Aufgaben erwartet. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer begleiten im Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und helfen bei der Ermittlung des Wahlergebnisses.

Ablauf und Erfrischungsgeld

Am Wahlsonntag treffen sich alle Wahlvorstände spätestens um 7.30 Uhr. Der Wahlvorsteher teilt zwei Schichten ein – eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Spätestens ab 18Uhr treffen sich wieder alle zum Auszählen und Feststellen des Wahlergebnisses. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe und übernehmen ab 18 Uhr die Stimmenauszählung und die Feststellung des Briefwahlergebnisses. Der Einsatz als Wahlhelfer wird entsprechend honoriert. Da sogenannte Erfrischungsgeld ist je nach Funktion unterschiedlich hoch. Es beträgt am 26. Mai in den allgemeinen Wahlbezirken für den Vorsitzenden 55 Euro, den stellvertretenden Vorsitzenden 50 Euro und für die Beisitzer 40 Euro. In den Briefwahlbezirken erhält der Vorsitzende ein Erfrischungsgeld von 50 Euro sowie alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes mindestens 40 Euro. Sollten Sie Interesse haben, als Wahlvorstandsmitglied zu unterstützen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 03581/671507 oder per E-Mail a.meisel@goerlitz.de.  Selbstverständlich ist auch eine Kontaktaufnahme auf postalischem Weg möglich: Stadtverwaltung Görlitz
Amt für öffentliche Ordnung Bereich Wahlen/Statistik,
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz


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