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Görlitz regelt Stadtrundfahrten neu

Die Busse für Stadtrundfahrten dürfen ab kommendem Jahr maximal 15 Minuten vor Abfahrt an der Abfahrtsstelle ankommen und dürfen nach dem Ausstieg maximal 15 Minuten an der Abfahrtsstelle stehen. Foto: T. Keil

Die Busse für Stadtrundfahrten dürfen ab kommendem Jahr maximal 15 Minuten vor Abfahrt an der Abfahrtsstelle ankommen und dürfen nach dem Ausstieg maximal 15 Minuten an der Abfahrtsstelle stehen. Foto: T. Keil

Die Zahl der Stadtrundfahrten hat in Görlitz in den vergangenen Monaten zugenommen. Das ist aus touristischer Sicht erfreulich, bringt aber auch den Effekt mit sich, dass auf dem Obermarkt sehr oft viele Busse stehen. Deswegen will die Stadt ab kommendem Jahr eine neue Regelung für die Abfahrtsstellen schaffen. Es sei jetzt wichtig, „die verschiedenen Interessen der Altstadtnutzer zu koordinieren“, heißt es aus der Verwaltung. Den Anwohnern und Gästen der Stadt müsse weiter ermöglicht werden, „den Obermarkt und die Brüderstraße als Stadtraum zu erleben, der nicht dauerhaft von Bussen verstellt ist.“ Daher soll es ab kommendem Jahr eine neue Regelung geben. Die Abfahrtsstellen auf dem Obermarkt werden dann über eine Sondernutzungserlaubnis jeweils für zwölf Monate vergeben. Oberbürgermeister Octavian Ursu, Bürgermeister Dr. Michael Wieler, Amtsleiter Torsten Tschage und Frank Elmenthaler vom Sachgebiet Straßenverkehr haben dazu mit den Unternehmen gesprochen.  Die Unternehmer können gemäß einer in Kürze folgenden Bekanntmachung (erscheint Ende Dezember auf der Homepage der Stadt und im Amtsblatt) ihr Interesse für eine oder mehrere Abfahrtsstellen bekunden. Die Stadt Görlitz wird ab kommenden Jahr alle Abfahrtsstellen ausweisen. Sie werden sich auf der Süd- und Nordseite des Obermarktes sowie auf dem Klosterplatz befinden. Speziell für Elektrofahrzeuge wird es zwei Abfahrtsstellen auf der Westseite des Untermarktes in der Nähe des Rathauses geben.  Die Fahrzeuge dürfen, mit Ausnahme der Pferdekutschen, maximal 15 Minuten vor Abfahrt und maximal 15 Minuten nach dem Ausstieg in der Abfahrtstelle verbleiben. Ein Warten oder Abstellen von Fahrzeugen über den genannten Zeitraum hinaus ist nicht gestattet.   Pro Unternehmen wird jeweils nur ein Standort vergeben. Bei mehreren Bewerbern entscheidet das Los. Dem Inhaber der Sondernutzungserlaubnis wird aber gestattet, die Abfahrtsstelle auch anderen Unternehmern des Personenverkehrs (auf für Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten) oder Fuhrunternehmern mit Pferdekutschen, im Rahmen der ihm erteilten Erlaubnis zur Mitnutzung und zu gleichen Konditionen zur Verfügung zu stellen.


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