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André Schramm

Zahnärzte: Patientenschreiben sorgt für Zoff

Sparen einige Krankenkassen auf Kosten der Mundgesundheit ihrer Versicherten? Sachsens Zahnärzte behaupten genau das.
Die Patienteninformation. Foto: Schramm

Die Patienteninformation. Foto: Schramm

In den Wartezimmern sächsischer Zahnärzte liegt derzeit ein A4-Zettel mit Zündstoff. »Diese Krankenkassen sparen bei Ihrer Zahngesundheit« ist in roten Lettern zu lesen. Es folgen BARMER, DAK, KKH, HKK, HEK und TK. Weiter heißt es: »Sie müssen höhere Zuzahlungen leisten, denn Ihre Krankenkasse möchte weiter sparen und für Sie weniger Geld ausgeben.« Urheber der Information ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen (KZV Sachsen). Sie liegt mit den betreffenden Kassen schon eine Weile im Clinch. Höhe der Honorare Im Kern geht es um die Preisentwicklung bei der Vergütung von Leistungen in den sächsischen Zahnarztpraxen und damit auch um die Höhe der Zuzahlung durch die Versicherten.  Nach Angaben der KZV Sachsen seien jene Krankenkassen nicht gewillt, die allgemeine Preisentwicklung mit zu tragen. Ihr Hauptargument in den Verhandlungen: Man müsse sparen.   Selbe Leistung unterschiedlich vergütet »Wir haben gegenwärtig die Situation, dass der Zahnarzt für ein und dieselbe Leistung von den genannten Krankenkassen weniger Geld bekommt als von anderen«, erklärt Dr. Holger Weißig, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen.  Die betroffenen Versicherten, so erzählt der Zahnarzt weiter, bekämen in der Regel gar nicht mit, dass sie tiefer in die Tasche greifen müssen. »Zwar ist die Mehrbelastung für den Einzelnen überschaubar. In der Summe sparen die Krankenkassen aber immens und verschaffen sich damit einen Wettbewerbsvorteil«, so der Verbands-Chef weiter. Zuzahlungen So müssten die Versicherten jener Kassen beispielsweise für eine Kunststoff-Zahnfüllung 2 bis 5 Euro mehr hinblättern als die Mitglieder anderer gesetzlicher Kassen. Nach Angaben der KZV Sachsen seien auf diese Art und Weise allein im letzten Jahr über zwei Millionen Euro eingespart worden. »Wir sind der Meinung, die Patienten sollten das wissen«, sagt der Vorstandsvorsitzende mit Blick auf die Patienteninformation. Als Richtschnur für die Entwicklung der Honorare gilt die sogenannte Grundlohnsummenentwicklung. Sie wird jedes Jahr aktualisiert und Mitte September vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Wer davon nach unten bzw. oben abweicht, braucht in der Regel sehr plausible Argumente.

Honorarerhöhung über's Wartezimmer

Bei der BARMER ist man über das Schreiben der KZV Sachsen nicht sonderlich erfreut. »Informationsblätter für Patienten, ausgelegt in den Zahnarztpraxen, eignen sich aus unsere Sicht nicht, um Honorarerhöhungen durchzusetzen«, sagte Sprecherin  Claudia Szymula. Sie verwies darauf, dass Eigenanteile bei Zahnersatzleistungen auch weiterhin nur im bekannten Umfang anfallen.
Angesichts der klaren gesetzlichen Regelungen und der Honorarentwicklung der letzten Jahre, so die Sprecherin, sei es schwer verständlich, dass die KZV Sachsen jetzt Stimmung mache. »Zum Teil verdienen Zahnärzte in Sachsen mehr als ihre Berufskollegen in den alten Bundesländern, was auch an niedrigeren Betriebsausgaben liegt. An dieser Stelle sind folglich sachliche Gesprächen angebracht«, sagt Szymula.  Punktewert wird überprüft Offenbar gibt es nicht Streit über die Honorarerhöhungen an sich, sondern wie stark sie ausfallen. Die rechtlichen Grundlagen werden von beiden Streitparteien dabei unterschiedlich interpretiert.  
Inzwischen wird der ermittelte Punktewert juristisch überprüft. Bis ein endgültiges Urteil feststeht, könnten noch Jahre vergehen. »Mögliche Nachzahlungen für die Patienten sind nicht ausgeschlossen«, meint Weißig. BARMER: "Ersatzkassen sogar mehr gezahlt" Laut BARMER zahlten die Ersatzkassen 2017 insgesamt 88 Millionen Euro an die KZV Sachsen und damit  sogar 2,3 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Über die Qualität der Behandlung brauchen sich die Patienten jedoch keine Sorgen machen. »Wir sächsischen Zahnärzte behandeln Sie dennoch vollumfänglich, denn Ihre Zahngesundheit liegt uns am Herzen«, lässt das Informationsschreiben am Ende wissen. 


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