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Wildvogelgeflügelpest in Dresden

Nach dem Fund mehrerer toter Wildgänse in Dresden hat sich der Verdacht auf die Todesursache bestätigt. Die Tiere sind am H5N8-Virus verendet. Die Landeshauptstadt wurde damit zum Wildvogelgeflügelpest-Gebiet erklärt.
Für die Halter von Geflügel gilt eine Aufstallungspflicht. Foto: Archiv

Für die Halter von Geflügel gilt eine Aufstallungspflicht. Foto: Archiv

Bei drei verendet aufgefundenen Wildgänsen wurde der Verdacht der Infektion mit dem Influenza A Virus des Subtyps H5N8 (Geflügelpest) am 8. März 2021 durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Damit wird der Ausbruch der Wildvogelgeflügelpest in der Landeshauptstadt Dresden amtlich festgestellt. Aufgrund der landesweiten Verbreitung des Virus ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2021 bezüglich der Aufstallungspflicht sämtlichen Geflügels im gesamten Stadtgebiet hat daher weiterhin Bestand. Ziel ist die Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuche in Nutzgeflügelbestände. Es erfolgt eine ständige risikobasierte Neubewertung der Situation und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und es treten schwere allgemeine Krankheitssymptome auf (plötzlicher Tod, Rückgang der Legeleistung). Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, die auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung geltenden Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Der Kontakt zu Wildgeflügel ist unter allen Umständen zu verhindern, um den Eintrag in Bestände zu verhindern. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bisher nicht angemeldet haben, haben sich umgehend im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden registrieren zu lassen.
Meldungen kranker oder verendeter Wildvögel - insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel – können unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden (Telefon 0351/4080511, E-Mail veterinaeramt@dresden.de) übermittelt werden. Obwohl in Deutschland keine H5N8-Infektionen beim Menschen bekannt sind, sollten tote Vögel nicht berührt werden!


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