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Carola Pönisch

Warten auf ein neues Herz

Entscheidungslösung oder doppelte Widerspruchslösung: Das Thema Organspende wird jetzt auch im Bundestag heiß diskutiert. Zwei Frauen erzählen aus eigener Erfahrung wie es ist, auf ein Organ zu warten und mit dem fremden Körperteil zu leben.

Lilli fährt wieder Fahrrad. Olga rechnet jetzt in Jahren, nicht mehr in Tagen. Die Schuleinführung der jüngsten Enkelin im Jahr 2021? »Plane ich fest ein.« Lilli und Olga sind Schwestern. Lilli, die »Kleine«, ist 59 Jahre alt und überragt Olga (66), die »Große«, um einen halben Kopf – zart und schmal sind beide. Was sie außerdem vereint: Beide tragen ein Spenderherz in der Brust. Lilli Kuhn bekam ihres im August vor neun Jahren, Olga Hilz wurde erst vor vier Monaten transplantiert. Die Schwestern, die seit vielen Jahren in Dresden leben, litten an  angeborener Herzschwäche – jener Erbkrankheit, an der bereits der Vater mit 57 Jahren, eine Schwester mit 32 und eine Nichte mit 38 verstarben. Einer heimtückischen Krankheit, die zuerst bei Lilli und erst nach vielen Jahren des Leidens erkannt und später auch bei Olga diagnostiziert wurde. Die jüngere Schwester wartete fast ein Jahr auf das lebenswichtigste Organ, die ältere musste sich relativ schnell entscheiden, ob sie das Risiko dieser schweren OP auf sich nehmen und mit einem fremden Herzen weiterleben will. "Ich habe die seltene Blutgruppe B, das Spenderherz passte auch größenmäßig zu mir - es blieb nicht viel Zeit, Ja oder Nein zu sagen", erinnert sich Olga an die Entscheidung Mitte Juli. Dass sie damit eine absolute Ausnahme ist, zeigt ein Blick auf die Warteliste für Spenderherzen. Wer auf dieser Liste steht, ist so schwer herzkrank, dass seine Lebenserwartung nur noch in Monaten berechnet wird. Von zehn akuten Fällen, die auf dieser Liste stehen, versterben im Schnitt vier bis sechs, ehe ein passendes Organ gefunden werden konnte.  Zweites Leben durch eine Entscheidung zu Lebzeiten Dass die beiden Frauen heute noch leben, dass sie förmlich ins Leben zurückkehren konnten, haben sie zum einen der Kunstfertigkeit und dem Können der Chirurgen des Herzzentrums Dresden zu verdanken. Zum anderen – und daran denken beide fast jeden Tag – leben sie weiter, weil zwei andere Frauen zu Lebzeiten eine Entscheidung gefällt haben. Nämlich im Falle des Todes Organspender zu sein. Und so schlägt in Lillis Brust das Herz einer 52-jährigen Frau und Olga lebt mit dem Herz einer 35-Jährigen. Name, Nationalität, Todesursache ihrer Spenderinnen werden die Schwestern nie erfahren. Paradox: Spendenbereitschaft kontra Organspende Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung: Wer Organe spenden will, muss das mit einem Organspenderausweis oder per Patientenverfügung klar zum Ausdruck bringen. Wie viele Deutsche einen solchen Ausweis in der Tasche tragen, wie viele eine mögliche Spende nach ihrem Tod verfügt haben, darüber gibt es keine Statistik, weil es eben nirgendwo zentral erfasst wird.  Fakt ist: Die Zahl der Organspenden sinkt seit Jahren. Bei Herztransplantationen kann das Prof. Dr. Sems-Malte Tugtekin vom Herzzentrum Dresden genau belegen: »In Sachsen gab es 1998 34 Transplantationen, in diesem Jahr zwei. Aktuell warten 37 Menschen im Freistaat auf ein Spenderherz. Im Vorjahr wurden bundesweit 252 Herzen transplantiert, 713 schwerstkranke Patienten standen auf der Warteliste.« Ein Spenderherz sei derzeit wie ein Sechser im Lotto, sagt der erfahrene Chirurg, der entschieden für die gerade diskutierte Widerspruchslösung eintritt. »Das muss politisch entschieden werden. Andere Länder machen ja vor, dass und wie es geht.« Was er allerdings auch zugeben muss: Längst nicht jedem Menschen, der zu Lebzeiten einen Organspenderausweis besaß, werden nach seinem Tod Spenderorgane entnommen, denn nicht jedes Krankenhaus kann und will den damit verbundenen Aufwand betreiben. "In Spanien ist das ganz einfach gelöst, dort hat jedes Krankenhaus per Gesetz einen Organspendebeauftragten. Der setzt den gesamten Prozess in Gang, sobald ein dort Verstorbener als Spender in Frage kommt", sagt Prof. Dr. Tugtekin. Paradiesische Zustände aus Sicht des Experten ... Auch Olga Hilz und Lilli Kuhn geht das Thema Organspende sprichwörtlich ans Herz. »Jeder kann plötzlich auf ein Spenderorgan angewiesen sein, egal ob es um ein Herz oder etwas anderes geht«, sagen sie. Und deshalb sprechen sie jetzt in ihren Familien auch über das Thema Organspende. »Wir haben eine zweite Chance bekomen. Mit der Widerspruchslösung wäre sehr vielen Patienten geholfen.« Prof. Dr. Sems-Malte Tuktekin trägt seinen Spenderausweis immer bei sich. So ist Organspende in Europas Ländern geregelt: * In Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern gilt die Widerspruchslösung: Hat ein Mensch einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, können nach seinem Tod Organe zur Spende entnommen werden * Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und Schweiz hat die (Erweiterte) Zustimmungslösung: Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben * In Deutschland gilt die Entscheidungslösung (Spenderausweis oder Patientenverfügung)


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