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Unterwegs mit dem E-Scooter

Foto: pexels / Denniz Futalan

Foto: pexels / Denniz Futalan

Seit Mitte Juni sind in Deutschland Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr zugelassen. Dazu zählen vor allem E-Scooter, also elektrische Tretroller. Für Privatpersonen gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Das Fahren auf Gehwegen mit E-Scootern ist untersagt. Fahrer müssen sich großteils wie Radfahrer verhalten und dürfen Radwege, aber auch für das Fahrrad freigegebene Wege, nutzen. Im ÖPNV in Dresden und im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) ist die Beförderung von E-Scootern im zusammengeklappten Zustand kostenlos, ähnlich wie bei Falträdern. Größere E-Scooter benötigen vorerst ein ermäßigtes Ticket der jeweiligen Preisstufe. Zu einer möglichen Regelung ähnlich der Fahrradmitnahme sind die Dresdner Verkehrsbetriebe und die anderen Verbundpartner im Gespräch. Ebenso wird es demnächst auch Angebote zur E-Scooter-Miete geben.


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