Seitenlogo
Carola Pönisch

Sachsens Abschiebeknast in Betrieb - und noch leer

Der Freistaat Sachsen nahm am 3. Dezember seine erste eigene Einrichtung zum Ausreisegewahrsam und zur Abschiebungshaft in Betrieb. Bisher mussten Abschiebehaftplätze in anderen Bundesländern angemietet werden. In dem Gebäude an der Hamburger Straße 15 werden abgelehnte Asylbewerber zur Vorbereitung ihrer zwangsweisen Rückführung ins Heimatland untergebracht. Insgesamt 58 Plätze stehen zur Verfügung, darunter 34 für den Ausreisegewahrsam und 24 Plätze für die Abschiebungshaft. Die Dauer der Unterbringung ist bei der Abschiebungshaft auf höchstens 18 Monate und beim Ausreisegewahrsam auf höchstens zehn Tage festgelegt. Der Abschiebekanst hat rund 11,7 Millionen Euro gekostet. Betreiber ist die Landesdirektion Sachsen. 53 Mitarbeiter sind hier im Schichtbetrieb beschäftigt. Wer mit Ausreisegewahrsam beziehungsweise Abschiebungshaft belegt wird, das entscheidet ein Richter. Bis jetzt ist die Haftanstalt noch unbelegt.


Meistgelesen