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Todesfall im Wohnheim: Quarantäne teilweise aufgehoben

Nach dem plötzlichen Tod eines jungen Mannes wurde ein Studentenwohnheim in Dresden-Strehlen unter Quarantäne gestellt. Sämtliche Bewohner wurden einem PCR-Test unterzogen. Seit Sonntagabend dürfen einige Bewohner das Wohnheim wieder verlassen.

+++ Update 6. Juni 2021 ++ Die Ermittlungen des Gesundheitsamtes zum Wohnhaus Hildebrandstraße 7 sind soweit fortgeschritten, dass die Quarantäne von Bewohner mit negativem Testergebnis und ohne engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person beendet werden kann. Die Quarantäne endete für diese Personen heute um 18 Uhr.

All jene Personen, die als Indexfall mit positivem Ergebnis oder als enge Kontaktperson gelten, müssen die Quarantäne fortsetzen. Diese Bewohnerinnen und Bewohner wurden vom Gesundheitsamt individuell kontaktiert, aufgeklärt bzw. belehrt und es wurde die Quarantänezeit bestimmt. Die Einhaltung der Quarantäne wird durch das Gesundheitsamt kontrolliert.

Die Polizei beendet Ihren Einsatz heute um 18 Uhr. Die Kontaktnachverfolgung ist aber noch nicht beendet. Die Erkenntnisse der Ermittlungen werden nach Abschluss der Sequenzierung im Verlauf der kommenden Woche gesammelt veröffentlicht. +++ Update 5. Juni 2021 +++ Im Verlauf des heutigen Tages sind die Testergebnisse der 170 Bewohner des Studentenwohnehims Hildedebrandstraße 7 eingegangen. Zudem wurden und werden Testungen von Personen vorgenommen, die sich aufgrund eines Kontaktes zum Objekt gemeldet haben. Nach aktuellem Ermittlungsstand zeigen sich in den zunächst 170 analysierten Proben vom gestrigen Tag sieben positive Testergebnisse. Da ein spezielles PCR-Verfahren angewendet wurde, besteht nach ersten Erkenntnissen bei drei positiv getesteten Personen der Verdacht einer Infektion mit der sogenannten Delta-Variante. Diese Ergebnisse müssen aber noch durch die Sequenzierung der Proben bestätigt werden, auch um zu erkennen, welcher konkrete Virenstamm vorliegt. +++Update 4. Juni 2021, 20 Uhr +++ Was ist an diesem Fall so besonders?

Zunächst ist der schnelle und schicksalhafte Krankheitsverlauf des jungen Mannes ein erstes Achtungszeichen. Hinzukommt, dass eine Verbindung zu einem Aufenthalt in Indien Ende April 2021 besteht und sich andere Bewohnerinnen und Bewohner den ersten Ermittlungen zufolge ebenfalls in Indien aufhielten. Es gilt nun herauszufinden, woher der junge Mann seine Infektion hatte, da die Rückreise aus Indien bereits einige Wochen zurückliegt und damit unklar ist, ob sich diese erst verspätet ausgeprägt hat oder hier erworben wurde. Zum Zeitpunkt der Einreise lag bei der betroffenen Person ein negativer PCR-Test vor. Zudem haben die Ermittlungen ergeben, dass es im Umfeld des Verstorbenen einen positiven Fall mit dringendem Verdacht auf die indische Mutation (Delta-Variante) gab. Daher ist anzunehmen, dass für den Krankheitsverlauf eventuell eine Virusvariante verantwortlich ist, deren Ausbreitung unterbrochen werden muss.

Wie lang müssen die Bewohner/-innen in Quarantäne bleiben?

Das Gesundheitsamt hat die Quarantäne zunächst bis einschließlich 8. Juni 2021 angeordnet. Bis zum Ablauf dieses Tages dürfen die Bewohner das Haus und die eigene Wohnung nicht verlassen. Die Verpflichtung zur Quarantäne wurde den Betreffenden durch mehrsprachige Aushänge im Objekt und – soweit vorhanden – via E-Mail bekannt gemacht. Die Quarantäne wird von Einsatzkräften der Polizei begleitet. Die Bewohner waren sehr kooperativ.

Wie sieht das weitere Vorgehen des Gesundheitsamtes aus?


Neben der Anordnung der Quarantäne erließ das Gesundheitsamt auch die Verpflichtung, dass sich die Bewohnerschaft einer PCR-Testung unterziehen muss. Die Testungen begannen am heutigen Morgen und wurden mit Kräften des Gesundheitsamtes sowie der DKMS durchgeführt. Seit 17 Uhr ist die Testung beendet. Insgesamt wurden Tests von 170 Personen an drei parallel arbeitenden Teststationen abgenommen. Die Tests werden nun einer sogenannten Sequenzierung unterzogen, um den konkreten Virenstamm zu identifizieren und damit in Erfahrung zu bringen, ob es sich um eine Virusvariante handelt und wenn ja, um welche. Damit sollen auch eventuelle Infektionsketten nachvollzogen werden. In Abhängigkeit von den Testergebnissen muss dann ggf. die Quarantäne für einzelne Bewohnerinnen und Bewohner verlängert werden, um eine Weiterverbreitung des Virus einzudämmen.

Neben der Testung vor Ort werden von allen  Bewohnern die Daten erfasst. Die Teams des Gesundheitsamtes ermitteln etwaige Kontakte und Zusammenhänge zwischen den abgesonderten Personen und setzen ggf. individuelle Absonderungszeiten nach Rücksprache mit den betreffenden Personen fest. Aufgrund der Dauer bis zum Vorliegen der Testergebnisse und dem Abschluss der Sequenzierung wird dies etwas Zeit in Anspruch nehmen, da ohne die Testergebnisse eine etwaige Ausbreitung des Virus nicht stichhaltig nachverfolgt werden kann. Daher wurde die Quarantäne bis einschließlich 08. Juni 2021 verfügt.

Wie viele Personen sind mit der Fallbearbeitung und -ermittlung betraut?

Das Gesundheitsamt war mit zwölf Personen vor Ort, organisierte und koordinierte die Testung bzw. die Datenerfassung. Die Testungen wurden von sechs Beschäftigten der DKMS vorgenommen. Die Fallbearbeitung im Gesundheitsamt übernehmen insgesamt 29 Beschäftigte. Die Fallbearbeitung und -ermittlung wird selbstverständlich auch am Wochenende fortgesetzt, sobald die Testergebnisse eingehen.

Wie ist die Versorgung organisiert?

Die Versorgung der Bewohner mit Lebensmitteln übernimmt das Brand- und Katastrophenschutzamt in Abstimmung mit der Heilsarmee. Zudem unterstützt der Studierendenrat der TU Dresden mit eigens eingerichteten Kommunikationskanälen die Versorgung und Kommunikation. Jeder Etage werden Grundnahrungsmittel zur Verfügung gestellt, da ein individueller Einkauf in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich war. Die Nahrungsmittel werden gestaffelt in Empfang genommen. Eine Versorgung durch andere Personen scheidet aufgrund der Quarantäne für das gesamte Objekt und des kontrollierten Zugangs aus.

Welchen Ausblick kann das Gesundheitsamt geben?


Über die weiteren Maßnahmen ist zu entscheiden, sobald die Testergebnisse vorliegen. Für Personen, die keinen nachweisbaren Kontakt zu infizierten Personen hatten und bei denen der PCR-Test ein negatives Testergebnis zeigt, wird die Quarantäne beendet. Ergibt sich jedoch ein positives Testergebnis, wird die bestehende Quarantäne für 14 Tage verlängert. Gleiches gilt für Personen, die zwar einen negativen Test aber einen engen Kontakt zu einer infizierten Person haben. Diese Personen gelten als Kontaktpersonen. Am Ende der Quarantäne ist eine erneute Testung, diesmal mittels Antigenschnelltest, erforderlich. Erst mit Vorliegen dieses Negativtestes wird die Quarantäne aufgehoben. Werden Infektionscluster, sprich zusammenhängende Fälle festgestellt, werden diesen auch während der Absonderung engmaschig mit Tests begleitet. +++ Erstmeldung 4. Juni 2021 +++ Der Verstorbene, so teilte die Stadt Dresden mit, seit nach seiner Rückkehr aus Indien an COVID-19 erkrankt. Er befand sich zunächst bei guter Gesundheit und hatte keine erkennbaren Vorerkrankungen. Sein Zustand habe sich jedoch sehr schnell verschlechtert, so dass der Verdacht besteht, dass die Infektion auf eine Virusvariante zurückzuführen ist. Das Gesundheitsamt der Stadt Dresden hatte daraufhin Quarantäne für das Haus in der Hildebrandstraße 7 angeordnet, um eine Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Bewohner dürfen bis einschließlich 8. Juni 2021 das Objekt nicht verlassen. Die Anordnung wird von der Polizei überwacht. PCR-Tests angeordnet

Seit Freitagmorgen müssen alle Bewohner einen PCR-Test absolvieren. Diese werden mit Unterstützung der DKMS an drei Teststellen etagenweise durchgeführt. Neben einem tiefen Nasen-Rachen-Abstrich werden auch die Daten der Personen erfasst, um den Kontakt herstellen, das Testergebnis übermitteln und die weiteren Ermittlungen vornehmen zu können. Vor Ort befinden sich zehn Beschäftigte des Gesundheitsamtes, sechs Beschäftigte der DKMS sowie Einsatzkräfte der Polizei. Weiterhin stehen Dolmetscher zur Verfügung, die aufkommende Fragen auf indisch, englisch und arabisch beantworten können. Weitere Dolmetscher werden bei Bedarf angefordert.

Parallel zur Testung vor Ort organisiert das Brand- und Katastrophenschutzamt die Versorgung der Bewohnerschaft mit Grundnahrungsmitteln. Angedacht ist die Versorgung je Wohnung, da ein Zugang durch helfende Hände aufgrund der für das gesamte Objekt bestehenden Quarantäne nicht möglich ist.

Es wird dringend darum gebeten, den Bereich rund um das Objekt weiträumig zu meiden, damit die Ermittlungsarbeit vor Ort nicht behindert wird.




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