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Carola Pönisch

Ermittlungen wegen illegalem Welpenhandel

Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen zwei Rumänen (34 und 48 Jahre) und eine 41-jährige Deutsche. Ihnen wird in mindestens 47 Fällen illegaler Handel mit Hunden vorgeworfen.
Einer der Welpen, die im Zuge der Ermittlungen gefunden, beschlagnahmt und ins Tierheim Dresden gebracht wurde. Foto: Polizeidirektion Dresden

Einer der Welpen, die im Zuge der Ermittlungen gefunden, beschlagnahmt und ins Tierheim Dresden gebracht wurde. Foto: Polizeidirektion Dresden

Dem Trio wird vorgeworfen, seit 2019 in mehreren Fällen Welpen, insbesondere Golden Retriever,  Cocker Spaniel und Lagotto Romagnolo, illegal aus Rumänien und anderen osteuropäischen Ländern nach Deutschland verbracht zu haben, um sie hier gewinnbringend zu verkaufen. Am 11. Februar fand daher eine Razzia in einer Ferienwohnung in Laußnitz in Sachsen und einer Wohnung in Altenfähr auf der Insel Rügen statt. Dabei wurden zwei hochwertige Autos, mit denen die Welpen transportiert worden sein sollen, zwei Handys, Geschäftsunterlagen und ca. 10.000 Euro Bargeld sichergestellt. Entdeckt wurden dabei auch zwei noch nicht verkaufte Welpen, die vom Veterinäramt Dresden sichergestelltund zur Quarantäne ins Tierheim Dresden gebracht wurden. Jungtiere viel zu früh von der Mutter weggenommen Die Welpen wurden laut Ermittler immer wieder zu früh von ihren Muttertieren  weggenommen und ungeimpft nach Deutschland eingeführt. Hier wurden sie mit falschen Angaben in Tierpässen überwiegend im Stadtgebiet von Dresden, aber auch in Hamburg und auf der Insel Rügen verkauft - im Schnitt für für jeweils 1.500 bis 2.500 Euro. Dabei soll das Trio bewusst falsche Angaben zur Herkunft der Welpen gemacht haben. In mindestens drei Fällen sollen die Welpen aufgrund verschwiegener oder nicht erkannter Vorerkrankungen kurz nach dem Verkauf verstorben sein. Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass der angerichtete Gesamtschaden mindestens 100.000 Euro beträgt. Die Ermittlungen dauern noch an. Gegen die Beschuldigten wurde jedoch kein Haftbefehl beantragt, da derzeit keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.


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