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Dresdner SC: Quarantäne-Update

Lange mussten die Verantwortlichen des Dresdner SC warten und haben unerbittlich gekämpft. Nun gibt es Neuigkeiten: Die Mannschaft kann das Training ab sofort wieder aufnehmen, bleibt jedoch bis 16. September in Quarantäne. Das Dresdner Gesundheitsamt erließ am Donnerstag, 10. September, einen veränderten Quarantänebescheid für die 13 Spielerinnen des DSC Bundesligakaders.
Online Teammeeting der DSC-Damen. Foto: DSC 1898 Volleyball GmbH

Online Teammeeting der DSC-Damen. Foto: DSC 1898 Volleyball GmbH

Nachdem am vergangenen Donnerstag, 3. September, für die Mannschaft von Cheftrainer Alexander Waibl offiziell ein 14-tägiger Quarantänebescheid durch das Dresdner Gesundheitsamt erlassen wurde, erhielten die DSC Verantwortlichen nun ein Update von der Behörde mit einem veränderten Quarantänebescheid. Infolgedessen bleibt die behördlich angeordnete Quarantäne weiterhin bestehen, ermöglicht jedoch eine Ausnahme und zwar die Wiederaufnahme des Trainings. Anders als die 13 Spielerinnen des DSC Kaders bestand für das Trainerteam zu keinem Zeitpunkt eine Quarantänepflicht. Den aktuellen Entwicklungen ist ein unermüdlicher Einsatz der DSC Verantwortlichen vorausgegangen. Im intensiven Austausch mit den Verantwortlichen des Freistaates Sachsen, der Landeshauptstadt Dresden und dem Gesundheitsamt Dresden wurde nach Lösungen gerungen. Dabei spielte die ausschlagende Rolle die Negative-Testergebnisse der 13 Spielerinnen. „Wir wussten bis heute nicht, ob wir wieder anfangen können zu trainieren. Diese Unwägbarkeiten im Arbeitsablauf eines Spitzensportlers stellen Mannschaft, Trainer und Verein vor eine extrem schwierige Situation. Diese kann man nicht durch Training im Wohnzimmer kompensieren“, fasst DSC Geschäftsführerin Sandra Zimmermann zusammen. Dabei ergänzt die Managerin „Die Situation kann jederzeit wieder passieren. In anderen Bundesländern gelten dafür andere Regelung. Deshalb appelliere ich für einheitliche Regelungen. Dabei müssen selbstverständlich die medizinisch notwendigen Regelungen eingehalten werden, aber eben auch das menschlich zu vertretendem Ermessen zugelassen werden“. (pm/DSC 1898 Volleyball GmbH)


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