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Dresden verschärft Corona-Regeln

Die Landeshauptstadt hat an mehreren Tagen die Inzidenz von 35 überschritten. Deshalb gelten ab Samstag, 11. September, wieder strengere Regeln. Eine Übersicht.
Dresden verschärft ab Samstag die Corona-Regeln. Foto: Schramm

Dresden verschärft ab Samstag die Corona-Regeln. Foto: Schramm

Kita Kindertagesstätten bleiben weiterhin im Regelbetrieb. Für Begleitpersonen beim Bringen oder Abholen besteht ledigich Maskenpflicht. Personen, die sich länger als 10 Minuten in der Einrichtung aufhalten, müssen erfasst werden. Schule Auch in Schulen herrscht weiterhin Regelbetrieb. Für Schüler und Pädagogen besteht eine Testpflicht (zweimal wöchentlich). Begleitpersonen müssen beim Bringen oder Abholen eine Maske tragen. Ausgenommen von der Regelung sind Grund- und Förderschulen. Gastro Im Außenbereich besteht weder Testpflicht noch Kontakterfassung. Im Innenbereich gilt die 3G-Regel und Kontakterfassung.  Einzelhhandel Es gelten Maskenpflicht, Kontakt- und Abstandsregeln. Freizeit/Kultur/Tourismus Freizeitangebote und Veranstaltungen in Innenräumen (Hallenbäder und Saunen aller Art, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Spielhallen, Discos und Bars, touristische Bahn- und Busfahrten) gilt ab sofort Kontakterfassung. Voraussetzung ist außerdem ein negativer Corona-Test. Großveranstaltungen Großveranstaltungen sind mit Kontakterfassung erlaubt. Dazu ist ein tagesaktueller Negativtest nötig. Es besteht außerdem Maskenpflicht abseits des eigenen Platzes. Bei mehr als 5.000 Besuchern im Innen- und Außenbereich darf die Besucheranzahl höchstens 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes, maximal aber 25.000 Besucher gleichzeitig, betragen. Zudem gilt die Begrenzung von Ausschank und Konsum von Alkohol sowie Zutrittsverbot für erkennbar alkoholisierte Personen. Sport Für Sport im Innenbereich gelten: Testpflicht, Abstandsregelungen und Kontakterfassung. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern gelten die Regeln von Großveranstaltungen.
Körpernahe Dienstleistungen
Frisör, Physiotherapie und Tattoostudio können geöffnet bleiben. Es gelten: Maskenpflicht für Kunden und Dienstleister, Kontakterfassung und Testpflicht. Arbeit Es besteht eine Testpflicht (zweimal pro Woche) für Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Die Tests müssen kostenlos vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Hinweis: Grundsätzlich sind Kinder unter sechs Jahren oder die, die noch nicht eingeschult wurden, sowie Geimpfte oder Genesene von der Testpflicht ausgenommen.


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