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Carola Pönisch

Corona-Hilfen für den Zoo

Eine "Besucherin", die mit einem Scheck über 900.000 Euro in den Dresdner Zoo kommt, ist bei Zoodirektor Karl Heinz Ukena natürlich gern gesehen.
Sachsens Kultusministerin Barbara Klepsch und Zoodirektor Karl-Heinz Ukena. Foto: Zoo Dresden

Sachsens Kultusministerin Barbara Klepsch und Zoodirektor Karl-Heinz Ukena. Foto: Zoo Dresden

Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch hat heute (5. August) im Zoo Dresden für große Freude gesorgt. Im Rahmen ihrer Neustart für Kultur und Tourismus-Tour übergab sie einen Zuwendungsbescheid über 900.000 Euro. Mit dem Geld kann der Zoo Dresden einen Großteil der Einnahmeausfälle in den Monaten von Januar bis Mai, die durch die Corona-Pandemie entstanden, ersetzen - immerhin fast eine Millionen Euro. "Der Betrieb musste ja aufrecht erhalten, Verbindlichkeiten gezahlt und Verträge erfüllt werden. Diese Zeit ging somit nicht spurlos an uns vorbei. Glücklicherweise haben wir mit der Stadt Dresden einen starken Partner an unserer Seite, der uns zuverlässig durch diese schweren Monate getragen hat. Dass uns nun auch seitens des Freistaates Sachsen ein finanzieller Ausgleich unserer Einnahmedefizite bewilligt wurde, erfüllt uns mit großer Dankbarkeit“, so Zoodirektor Karl-Heinz Ukena. „Die Zoos und Tierparks haben eine sehr schwere Zeit hinter sich und auch jetzt befinden sie sich noch nicht im Normalzustand. Durch die monatelange Schließung und danach oft eingeschränkten Besucherzahlen kämpfen die Einrichtungen mit großen Einnahmeverlusten. In der Zeit der Schließung mussten die Tiere weiter versorgt und die Anlagen gepflegt werden. Es ist mir deshalb ein großes Anliegen, den Zoos und Tierparks in Sachsen finanziell zu helfen und damit zum Erhalt beizutragen“, so Ministerin Barbara Klepsch. Das Sächsische Kultusministerium unterstützt aktuell insgesamt 19 Zoos und Tierparks in Sachsen mit rund 2,9 Millionen Euro Corona-Hilfen für Einnahmeausfälle im Zusammenhang mit der Pandemie. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach den nicht durch Einnahmen gedeckten Betriebsausgaben der Einrichtung im Förderzeitraum, begrenzt auf maximal 900.000 Euro je Einrichtung.


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