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Carola Pönisch

Abschiebung: Nur die Hälfte angetroffen

Statt 360 konnten bis 31. Oktober nur 190 Asylbewerber von der Dresdner Polizei abgeschoben werden. Die anderen waren nicht anzutreffen oder die Familien nicht vollzählig.

Die Abschiebungen erfolgten auf Grundlage von Abschiebeanordnungen der Landesdirektion Sachsen, der Zentralen Ausländerbehörde in Chemnitz sowie der Ausländerbehörde Dresden.

Die genannten Behörden hatten die Dresdner Polizei bislang mit der Abschiebung von insgesamt  360 Personen beauftragt. Knapp die Hälfte der geplanten Abschiebungen konnte nicht vollzogen werden. Zum einen, weil die  Betroffenen sich  nicht an der  gemeldeten Adresse aufhielten.   Zum anderen, Familien nur bei Vollzähligkeit abgeschoben werden können. Wenn Einsatzbeamte ein Familienmitglied nicht antrafen, musste die Abschiebung abgebrochen werden.

Da aus den genannten Gründen die Meldeadressen mehrerer Personen wiederholt angefahren werden mussten, ergaben sich aus den 360 Abschiebeaufträgen insgesamt 410 Einsätze für die Dresdner Polizei. Dafür wurde jeweils mindestens ein Funkstreifenwagen mit zwei Beamten eingesetzt. Die Einsätze dauerten durchschnittlich zwei Stunden.

Die 190 abgeschobenen Personen setzen sich aus 29 Familien und 76 Einzelpersonen zusammen. Die Menschen stammen aus über 20 Nationen. Den größten Anteil stellt Serbien (60), gefolgt von der Russischen Föderation (21), dem Kosovo (19), Tunesien (19) und Libyen (18).


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