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26.000 Euro Strafe für die SGD

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger in fünf Fällen im summarischen Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe von 26.000 Euro verurteilt. In die Strafe sind insgesamt fünf Vorkommnisse bei den Auswärtsspielen in Sandhausen (28.01.2018), Bielefeld (23.02.2018) und Kiel (14.04.2018) sowie beim Heimspiel gegen Düsseldorf (28.04.2018) in der abgelaufenen Zweitliga-Saison 2017/18 eingeflossen. Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. (pm)


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