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Es war einmal, im Sommerloch...

Die »Feststellung der unberechtigten Nutzung eines städtischen Flurstückes« ärgert derzeit Anlieger und beschäftigt die Stadtverwaltung.
An diesem Haufen scheiden sich die Geister: Vermieter Steffen W. ärgert das Verhalten der Stadtverwaltung. Foto: hgb

An diesem Haufen scheiden sich die Geister: Vermieter Steffen W. ärgert das Verhalten der Stadtverwaltung. Foto: hgb

 Ein unbefestigter Weg in der Altstadt. Er beginnt in einem Garagengebiet hinter einer Schranke und endet nach ca. 100 Metern an irgend einem Gartentürchen. Eine Handvoll Anwohner nutzen ihn, um durch ihre Gärten mal schnell zum Supermarkt zu flitzen. Das war´s, mehr gibt es über den Pfad ohne Namen eigentlich nicht zu berichten. Hätte da nicht ein Anwohner illegal ein Häufchen an seine Hecke gesetzt. Mit den besten Absichten natürlich. Denn mit der angehäufelten Erde an der Grundstücksgrenze wollte er verhindern, dass Gießwasser auf den tiefer liegenden Weg abfließt. Gesagt, getan, gehäufelt. Nun erhielt der Vermieter des Hecken-Häuflers Post von der Stadtverwaltung, er hätte ein städtisches Flurstück unberechtigt benutzt und damit die Benutzbarkeit des Weges eingeschränkt. Unverzüglich habe er den Haufen des Anstoßes zu beseitigen. »Auf Nachfrage hat man mir telefonisch erklärt, dass sich die Kollegen der Stadtverwaltung die Situation vor Ort persönlich angeschaut hätten«, erklärt Vermieter Steffen W. »Doch im Verlauf des Gespräches räumte die Unterzeichnerin des amtlichen Schreibens ein, dass es sich hierbei um einen Hinweis und Fotos von Bürgern handelt. Man würde es sich aber trotzdem mal persönlich ansehen.« Seitdem ist nicht viel passiert. Der Rückbau steht noch im Raum, ein weiterer Vor-Ort-Termin zur Klärung wurde anberaumt. Was sagt die Stadtverwaltung dazu? »Ordnung und Sicherheit gehen vor Einzelinteressen. (...) Die Stadtverwaltung war natürlich vor Ort, sonst hätten wir auch keine Kenntnis. Es gibt Fotos und nicht zuletzt gab es am 27.7. ein Gespräch, es endete ziemlich aufgeladen.«
Und warum wurde Herr W. als einziger Anlieger zum Rückbau aufgefordert? »Weil das Gießwasser von dieser Anhäufelung aus auf die Straße fließt…«. Zumindest diese Aussage stimmt nicht. Denn fließen würde es nur, wenn der Hecken-Häufler sein Bauwerk beseitigen würde. Aber das können wir ja dann im nächsten Sommerloch klären...


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