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Sascha Hache

Damit die Rettung im Notfall auch gelingt

Seit 1989 gibt es den Beruf des Rettungsassistenten. Einer davon kommt auf einem Rettungswagen zum Einsatz und wird jetzt nach und nach von so genannten Notfallsanitätern ersetzt. Was verbirgt sich dahinter? WochenKurier hat nachgefragt.
Tino Eichelberger bei der 2. Ostsächsischen Pflegemesse im Einsatz: Die Infos zum neuen Berufsbild „Notfallsanitäter“ wurden in Löbau von Jung und Alt gut nachgefragt. Foto: has

Tino Eichelberger bei der 2. Ostsächsischen Pflegemesse im Einsatz: Die Infos zum neuen Berufsbild „Notfallsanitäter“ wurden in Löbau von Jung und Alt gut nachgefragt. Foto: has

Neues Berufsbild des Notfallsanitäters löst das des bisherigen Rettungsassistenten ab

Tino Eichelberger ist vom Fach. Der 51-Jährige ist Leiter des  Rettungsdienstes beim DRK-Kreisverband. Seine 180 Mitarbeiter der drei Rettungswachenbereiche Bautzen, Bischofswerda und Kamenz rückten 2014 über 20.000 Mal mit dem Rettungswagen (RTW) aus, ungefähr 8.800 Mal kam noch das Notarztfahrzeug zum Einsatz. Zusätzlich wurden noch über 20.000 Krankentransporte verzeichnet. „In den fast 25 Jahren, die ich jetzt im Rettungsdienst tätig bin, hat sich viel verändert, z. B. die Medizin- und Fahrzeugtechnik. Einzig das Berufsbild des Rettungsassistenten blieb gleich“, erklärt der Putzkauer. Seit Anfang letzten Jahres hat sich dies geändert. Mit dem neuen Berufsbild Notfallsanitäter wurde die Ausbildung der Lebensretter per Gesetz an die höheren Anforderungen angepasst. „Die Ausbildung dauert nun drei statt wie bisher zwei Jahre und umfasst insgesamt 4.600 Stunden. Neben notfallmedizinischen Schwerpunkten werden verstärkt soziale Kompetenzen vermittelt. Gelernt wird in Blockeinheiten in der Schule und auf Lehrrettungswachen, aber auch im Krankenhaus – immer mit modernster Ausrüstung und besonders praxisnah.“ Dies ist auch nötig. Denn Notfallsanitätern wird in einer lebensbedrohlichen Situation bis zum Eintreffen des Notarztes die Ausübung von ärztlichen Maßnahmen erlaubt. Einige, eigentlich dem Arzt vorbehaltene Tätigkeiten, dürfen nun eigenverantwortlich am Patienten vorgenommen werden. Bislang war das nur in einem sehr begrenzten Maße und  dazu juristisch betrachtet auf „dünnem Eis“ durchführbar. Voraussetzung für die Bewerbung zur Ausbildung ist ein Realschul- oder ein vergleichbarer Abschluss. „Gesenkt wurde in diesem Zuge das Einstiegsalter – von 18 auf 16 Jahre. Bewerber sollten körperlich und geistig fit, teamfähig und kontaktfreudig sein.“ Die Ausbildungsvergütung orientiert sich am öffentlichen Dienst und beträgt im ersten Lehrjahr 840 Euro, im dritten rund 1.000. Bisherige Rettungsassistenten werden übrigens ab 2024, wenn ein Notfallsanitäter auf einem RTW Pflicht wird, nicht arbeitslos. Sie bekommen die Möglichkeit, sich innerhalb einer Übergangsfrist bis 2020 weiterzubilden. Infos: http://drk-bildungswerk-sachsen.de/ausbildung/notfallsanitaeter.html


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