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Quo vadis, Wirtschaft?

Dehoga Sachsen und Handwerkskammer Dresden beklagen die noch immer schleppende finanzielle Hilfe durch die Bundesregierung. In der Gastronomie wird eine Pleitewelle befürchtet.
»Ab 14.12.2020 geschlossen bis ...?« – Die Zukunft vieler Händler und Gastronomen ist derzeit ungewiss. Auch was finanzielle Unterstützung angeht. Foto: Rink

»Ab 14.12.2020 geschlossen bis ...?« – Die Zukunft vieler Händler und Gastronomen ist derzeit ungewiss. Auch was finanzielle Unterstützung angeht. Foto: Rink

Anträge auf Novemberhilfe, die erst ab 25. November gestellt werden konnten, erste  Abschlagszahlungen kurz vor Weihnachten und Dezemberhilfen, die vermutlich bis in den Februar hinein bearbeitet werden: Es geht nur schleppend vorwärts bei der finanziellen Unterstützung der  coronabedingt geschlossenen Firmen durch den Bund. Zwar sind jetzt immerhin 95 Prozent der  Abschlagszahlungen für November und Dezember 2020 an die Unternehmen geflossen und die restlichen beantragten Mittel werden von der Sächsischen Aufbaubank seit 12. Januar ausgereicht, wie Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig am 14. Januar in einem Facebook-Livestream mitteilte, doch vielen Firmen steht das Wasser längst bis zum Hals. So bangen laut Dehoga Hotelund Gaststättenverband Sachsen 71 Prozent der sächsischen  Gastronomen und Hoteliers um ihre Existenz. Jedes fünfte Unternehmen erwägt sogar eine  Geschäftsaufgabe, wie aus einer aktuellen Dehoga-Umfrage hervorgeht, an der bundesweit 12.000 Unternehmer, darunter 510 aus Sachsen, teilnahmen. Wie Dehoga Sachsen-Hauptgeschäftsführer Axel Klein Mitte Januar informierte, seien von den seit Ende Oktober 2020 zugesagten Hilfen bei den  Betrieben bisher nur Abschlagszahlungen und bei einigen noch nicht einmal diese angekommen. »Die Bundesminister Altmaier und Scholz hatten unbürokratische und schnelle Hilfe zugesagt. Das Gegenteil ist der Fall.« Mitte Januar hatte nach seiner Aussage über ein Viertel (26,4 Prozent) der befragten Unternehmen in Sachsen noch keine Abschlagszahlungen von den Novemberhilfen erhalten. Die Betriebe hätten sich darauf verlassen, dass die versprochenen umsatzorientierten Hilfen nach Abzug des Kurzarbeitergeldes in voller Höhe fließen. Stattdessen erlebten sie jetzt, dass diese nur sehr  schleppend gezahlt werden und aufgrund von Anrechnungen an anderer Stelle auch nicht im vollen Umfang ankommen, berichtet Klein. »Dies führt zu Verzweiflung und maximalem Frust bei den notleidenden Betrieben. Vertrauen in die Politik und ihre Corona-Strategie wird zerstört.«

Politik soll erst mal Hausaufgaben machen

Angesichts der Verschärfung der Lockdown-Regeln macht sich auch in vielen anderen Betrieben Frust breit. »Bevor über eine Lockdown-Verlängerung nachgedacht wird, sollte die Politik auf Bundes- und Landesebene erst einmal ihre derzeitigen Hausaufgaben machen und die versprochenen Wirtschaftshilfen auf den Weg bringen. So können beispielsweise Friseurbetriebe, die inzwischen seit über einem Monat geschlossen bleiben müssen, noch immer keine Anträge auf Unterstützung stellen«, klagte noch am 13. Januar Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden. Ein weiteres Thema, das vor allem Handwerksbetriebe, aber auch viele Gesundheits- und  Pflegeeinrichtungen in Ostsachsen beschäftigt, ist die wöchentliche Testung von Grenzpendlern. Obwohl die Verordnung seit 18. Januar gilt, sei bei vielen noch immer unklar, wo und wann getestet werden soll, wer die Tests vornehmen darf und wer zahlt. »Hier brauchen die Betriebe und ihre  Beschäftigten dringend Antworten.« 10.000 Polen und 9.000 Tschechen pendeln täglich nach Sachsen, etwa 6.000 Sachsen in beide Nachbarländer zum Arbeiten ein.

Welches Geld fließt jetzt?

  • November-/Dezemberhilfe: Nicht rückzahlbarer Zuschuss, der bis zu 75 Prozent des Umsatzes
    des Vorjahresmonates beträgt. Diese Hilfe gilt insbesondere für Restaurants, Hotels, Bars, Theater und Veranstaltungshäuser.
  • Überbrückungshilfe III gibt es jetzt für alle Unternehmen, die von staatlichen  Schließungsanordnungen betroffen sind – sowohl für die im Dezember neu bundesweit  geschlossenen Unternehmen wie auch für jene, die im November oder Dezember die  »November«- bzw. »Dezemberhilfe« erhalten haben.


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