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Sandro Paufler

Ärger um verkaufsoffene Sonntage

Verkaufsoffene Sonntage zu organisieren ist ein hoher bürokratischer Aufwand. Die Sächsische AFD-Fraktion wollte die Hürden zur Durchführung dieser Sonderöffnungstage aufweichen – und scheiterte. Auch Kommunen und Handelsverbände sehen Handlungsbedarf. Das Sächsische Wirtschaftsministerium hält dagegen.
Sind verkaufsoffene Sonntage zu bürokratisch? AFD, Handelsverband und Kommunen sagen ja, doch das Wirtschaftsministerium hält dagegen. Foto: spa

Sind verkaufsoffene Sonntage zu bürokratisch? AFD, Handelsverband und Kommunen sagen ja, doch das Wirtschaftsministerium hält dagegen. Foto: spa

Verkaufsoffene Sonntage sind ein bewährtes Mittel, um für den Einzelhandel zusätzliche Umsätze zu generieren. Doch die Voraussetzung, Beantragung und Organisation der Sonderöffnungstage sind mit großen bürokratischen Hürden für Kommunen und die Händler verbunden. Denn in aller Regel müssen verkaufsoffene Sonntage als Beschlussvorlage im Gemeinde- oder Stadtrat durchgewunken werden. Von der Beschlussvorlage bis hin zur Abstimmung und Veröffentlichung der Verordnung vergehen erfahrungsgemäß drei Monate, wie die Stadtverwaltung Bautzen auf Nachfrage mitteilte. Weitere Voraussetzung ist die Anlassveranstaltung, wie beispielsweise ein Weihnachtsmarkt. Nur mit einer begründeten Anlassveranstaltung sind verkaufsoffene Sonntage möglich. Eine weitere Hürde erklärt der Rathaussprecher der Stadt Bischofswerda, Sascha Hache: „Hinzu kommt, dass in den vergangenen Jahren die Oberverwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit der Verordnungen strenger überwacht haben. Neben der Anlassveranstaltung ist die Anzahl der Besucher, die gerade wegen des Ereignisses in die Stadt kommen, im Vergleich zu normalen offenen Sonnabenden nachzuweisen. Dadurch ergibt sich ein höherer bürokratischer Aufwand, die Besucherströme der vergangenen Jahre von den betroffenen Einzelhändlern dokumentieren zu lassen.“ AFD-Fraktion möchte verkaufsoffene Sonntage entbürokratisieren Die Sächsische AFD-Fraktion im Landtag wollte diese Problematik aufgreifen und stellten daraufhin einen Antrag zur Entbürokratisierung und Modernisierung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes. Inhaltlich ging es der AFD darum, das Sächsische Ladenöffnungsgesetz den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und den besonderen Anlass durch ein -Öffentliches Interesse- zu ersetzen. Das heißt, wenn örtliche Feste oder Märkte stattfinden oder es allgemein der Belebung der Innenstädte dient, sollen verkaufsoffene Sonntage zulässig sein. Zusammengefasst möchte die AFD-Fraktion an den vier gesetzlichen verkaufsoffenen Sonntagen festhalten, dafür aber mehr Anlässe für die Händler und Kommunen zulassen sowie die Beantragung der verkaufsoffenen Sonntage vereinfachen. Sächsischer Handelsverband appelliert an die Politik Was hält der Handelsverband Sachsen von dem Vorschlag der sächsischen AFD-Fraktion? „Tatsächlich setzt der Vorschlag an der richtigen Stelle an und versucht das konkrete Problem zu lösen. Es geht um die fehlende Planbarkeit der Städte und Handelsunternehmen, denen angemeldete Sonntage zu oft kurzfristig gestrichen werden, weil sich Gutachter und Richter um Frequenzen und Anlassdefinitionen streiten. Das schreckt viele ab, davon überhaupt Gebrauch zu machen“, so der Geschäftsführer David Tobias und appelliert an die Politik: „Der Gesetzgeber ermöglicht das Recht von verkaufsoffenen Sonntagen Gebrauch zu machen. Und das bis zu maximal vier Mal im Jahr. Aber dann bitte planbar und zuverlässig. Jede Gesetzesinitiative, die dieses Problem angeht und löst, hilft dem Handel und unseren Städten!“ Wirtschaftsministerium sieht im AFD-Antrag mehr Aufwand als Nutzen Das Sächsische Wirtschaftsministerium lehnt den Vorschlag der AFD-Fraktion ab. „Bei einer Umsetzung des Vorschlages würden sich die Anforderungen und der Aufwand für die sächsischen Städte und Gemeinden bei der Festlegung verkaufsoffener Sonntage erheblich erhöhen“, so der Pressesprecher Jens Jungmann. Denn nach Meinung des Ministeriums ist der Sonn- und Feiertagsschutz ein Hohes Gut, das eine außerordentliche Begründung bedarf, die Läden an Sonntagen zu öffnen. In Bezug auf die Besucherprognosen hat das Wirtschaftsministerium den Kommunen eine Handlungsanleitung zur Verfügung gestellt. Demnach hätte sich das Verfahren mittlerweile eingespielt. Wenn Gerichte in Sachsen die Sonntagsöffnung gekippt haben, dann nur, weil entweder gar keine Prognose erstellt wurde oder diese dem Rat bei der Abstimmung nicht vorlag, so die Einschätzung des Ministeriums. Würde der Vorschlag der AfD-Fraktion umgesetzt, würden sich den sächsischen Städten und Gemeinden ganz andere Herausforderungen stellen. Die Gemeinden wären verpflichtet, jeweils im Einzelfall und unter Beachtung aller verfassungsrechtlichen Vorgaben abzuwägen und zu begründen, ob der der von ihnen angenommene Tatbestand des „öffentlichen Interesses“ den Eingriff in den Sonn- und Feiertagsschutz tatsächlich rechtfertigt und sich das verfolgte Ziel durch die angestrebte zusätzliche Sonntagsöffnung überhaupt erreichen lässt. Martin Dulig: „AFD-Antrag hält nicht das, was er verspricht“ „Nur weil ein Antrag angeblich der Entbürokratisierung dient, muss er dafür nicht unbedingt geeignet sein. Dies gilt insbesondere in verfassungsrechtlich sensiblen Bereichen. Ich kann und werde diesen populistischen Antrag daher nicht unterstützen, der neue Bürokratie schaffen würde. Er hält schlichtweg nicht, was er verspricht“, äußert sich der Wirtschaftsminister Martin Dulig.


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