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VGM übernimmt die Fähren

Der Betrieb der Fähren in Strehla, Riesa und Diera-Zehren soll künftig einheitlich von der Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) übernommen werden. Riesaer Stadträte sorgen sich um den Verlust des Fährrechts.
Die Fähre zwischen Riesa und Promnitz wird künftig nicht mehr unter den orangenen Farben der Stadtwerke fahren. Ab April übernimmt die VGM das »Wassertaxi. Foto: Farrar

Die Fähre zwischen Riesa und Promnitz wird künftig nicht mehr unter den orangenen Farben der Stadtwerke fahren. Ab April übernimmt die VGM das »Wassertaxi. Foto: Farrar

Mit 25 Ja-Stimmen und vier Enthaltungen stimmten die Riesaer Stadträte mehrheitlich für die Übertragung des Fährverkehrs an die VGM. Dieser komplexe Prozess soll am 1. April 2021 abgeschlossen sein. Dennoch ist nicht von einem »Aprilscherz« die Rede. Im Beschlusstext heißt es: »Der Stadtrat stimmt der Übertragung des Fährbetriebes an der Anlegestelle Riesa - Promnitz zum 1. April 2021 an die Verkehrsgesellschaft Meißen mbH zu.« In diesem Zusammenhang werden die Tarife und Tarifbestimmungen des VVO verbindlich  auch für die Fährstelle Riesa-Promnitz gelten und einheitliche Fährtarife im Landkreis angewendet. Für die Fährstelle werden dann für Riesa jährlich 30.000 Euro fällig. Diese Finanzierung erfolgt durch Ausschüttung der Stadtwerke Riesa GmbH, da die Leistungserbringung durch die Gesellschaft dann entfällt. Warum die Verkehrsgesellschaft Meißen? Die Anteile der Verkehrsgesellschaft Meißen GmbH (VGM) werden zu 74,9 Prozent von der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) und zu 25,1 Prozent vom Landkreis Meißen gehalten. Die DVB ist Eigentum der Landeshauptstadt Dresden. Zur Überführung des Fährrechts wird zwischen allen Beteiligten eine Kontrollvereinbarung geschlossen. In dieser wird dem Landkreis Meißen als Minderheitsgesellschafter die Kontrolle über die VGM für sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Fährbetrieb eingeräumt. Im Gegenzug ist die DVB von der Beteiligung an der Finanzierung des Fährverkehrs freigestellt. Der Landkreis Meißen betraut auf dieser Grundlage die VGM mit der Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Fähren auf dem Gebiet des Landkreises Meißen. Die Vorteile Mit der Übernahme des Fährbetriebes des Landkreises in ein Hand soll eine effektivere Vereinheitlichung erreicht werden. Die soll sich auf die Fährzeiten, -preise und -ausstattung beziehen. Das Wasserschifffahrtsamt als Herausgeber des Fährrechts hat dann nur noch einen Ansprechpartner. Immerhin wurden im Nahverkehrsplan die Fährstellen als Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingeordnet. Die Fahrpreise für die Elbfähren im Landkreis Meißen entsprechen dem Eckpunktebeschluss des Kreistages. Die Anwendung des VVO-Tarifes ist bereits heute für die Regelbeförderung an mehreren Fährstellen verbindlich. Mit der Vereinheitlichung des Fährbetriebs ist dies auf die übrigen Fährstellen auszuweiten. Die Anwendung des VVO-Tarifs ist kundenfreundlich. Die damit verbundene Anerkennung von VVO-Fahrausweisen mit entsprechender räumlicher und zeitlicher Gültigkeit steigert die Attraktivität des ÖPNV-Netzes und seiner Verkehrsträger. »Selbstverständlich bleiben die bisherigen Fährstellen erhalten. Neu ist dann für Riesa und Strehla, dass Fahrscheine des Verkehrsverbundes Oberelbe VVO anerkannt werden. Inhaber von Zeitfahrausweisen (Tages-, Wochen- und Monatskarten) benötigen dann keinen zusätzlichen Fahrschein für die Fähre mehr. Die Fahrpreise für Einzelfahrscheine bleiben unverändert. Aktuell wird geprüft, ob im Rahmen eines Bundesförderprogramms neue Fährschiffe angeschafft werden können. Diese sollen dann über einen Elektroantrieb und Solarzellen verfügen. Ein einheitliches Fährkonzept soll durch Attraktivitätssteigerungen die Nachfrage erhöhen und dabei auch den Tourismus unterstützen«, erklärt Jens Dehnert, VGM-Geschäftsführer. Die Nachteile Stadtrat Michael Herold (Bürgerbewegung Riesa) sieht den Verlust des Fährrechts schwierig. »Wenn die VGM irgendwann die Fähren als nicht mehr rentabel einstuft und den Fährbetrieb aus Kostengründen einstellt, fällt das Fährrecht nicht automatisch an die Stadt zurück«, gibt er zu bedenken. Das Recht wird nur von Wasserbehörde vergeben. Man könne dann nicht mehr ganz so flexibel und schnell - quasi auf dem kurzen Dienstweg - eingreifen, falls es Probleme gebe.


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