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Ein bisschen Weihnachtsfrieden

Die Stadt Meißen verzichtet um die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel auf die Parkgebühren. Auch offene Forderungen haben etwas mehr Zeit als sonst.
Die Stadt verzichtet um die Weihnachtszeit auf das Erheben der Parkgebühr. Foto: Archiv

Die Stadt verzichtet um die Weihnachtszeit auf das Erheben der Parkgebühr. Foto: Archiv

Die Stadt Meißen setzt auch in diesem Jahr im Zeitraum vom 21. Dezember bis 3. Januar die Erhebung der Parkgebühren auf den kostenpflichtigen Parkplätzen aus. „Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass die allgemeinen Regeln für das Verhalten im Straßenverkehr außer Kraft gesetzt sind. Das gilt auch für alle anderen Gesetze, Verordnungen oder Satzungen“, teilte das Rathaus auf Nachfrage mit. Stadtsprecher Philipp Mauerer wies darauf hin, dass die allgemein gebräuchliche Bezeichnung „Weihnachtsfrieden“ nicht missverstanden werden dürfe. „Sie bedeutet nicht, dass im genannten Zeitraum jemand straffrei handeln kann, sondern vielmehr, dass in diesen Tagen keine Mahnungen oder Vollstreckungen von offenen (Geld)-Forderungen vorgenommen werden“, sagte er. Die  sächsischen Finanzämter  werden  in  der  Zeit  vom  23. Dezember  bis  einschließlich Neujahr  von  Vollstreckungsmaßnahmen  sowie  Außenprüfungen  absehen.  Mit diesem „Weihnachtsfrieden“ wolle man  dem besonderen Charakter des Weihnachtsfestes  Rechnung  tragen einen  kleinen  Beitrag  zu  einem guten  Verhältnis  zwischen  Bürgern  und  Verwaltung  leisten, hieß es. Einen  Versandstopp  für  Steuerbescheide  und  Mahnungen  wird  es  diesmal jedoch nicht geben. Gehandelt werde auch in Angelegenheiten, in denen ein  endgültiger  Steuerausfall  (z.B. wegen  Verjährung)  drohe.      Foto: Archiv


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