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Kopfnoten

Runde 2 in Sachen Kopfnoten. Der Freistaat hat jetzt Beschwerde am OLG gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes eingelegt. Sie erinnern sich? Ein Zehntklässler hatte geklagt, weil die Kopfnoten aus Klasse 9 ihn bei seinen Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz benachteiligen.  Kopfnoten seien ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, unterstützte ihn das Dresdner Verwaltungsgericht. Da kann ich nur staunen: Die Benotungen in allen anderen Fächern traut man den Pädagogen zu. Nur wenn es darum geht, einen Schüler in Fleiß, Betragen und Ordnung einzuschätzen, spricht man ihnen die Kompetenz an. Andererseits: Faulheit oder permanentes Nichtwissen sind ja in der Arbeitswelt längst kein Kündigungsgrund mehr. Ihre Carola Pönisch
carolapoenisch@wochenkurier.info


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