

Im vergangenen Jahr flossen so circa 1.230.000 Euro in die Kassen des Landkreises Spree-Neiße. Das ist ein deutlicher Zuwachs im Vergleich zu 2021, denn dort lagen die Einnahmen bei etwa 480.000 Euro. Der Anstieg bedeute allerdings nicht, dass sich plötzlich die Verkehrsteilnehmer nicht mehr an vorgeschriebene Tempolimits halten würden. Vielmehr ist die Corona-Krise dafür verantwortlich. Die Menschen sind im Jahr 2021 noch deutlich weniger Auto gefahren, da der Lockdown, das Arbeiten im Homeoffice und die reduzierten Reisen zu leeren Straßen und somit auch zu weniger Bußgeldern geführt haben. Seit November 2021 gilt zudem der überarbeitete Bußgeldkatalog. Die dort ausgewiesenen Verwarnungen und Bußgelder wurden zum Teil spürbar erhöht. Und dies wirkt sich ebenso auf die Einnahmesituation des Landkreises Spree-Neiße aus.
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich besonders gefährdeter Einrichtungen, wie beispielsweise Kindergärten, Schulen sowie Alten- und Pflegeheimen ist zudem eine besondere Gefährdungslage gesetzlich festgelegt worden. »Diese gilt es besonders zu überwachen. Bei der Einsatzplanung fließen aber auch die seit Jahren stetig steigenden Beschwerden von Anwohnern über unangemessene Geschwindigkeiten und Lärmbelästigungen in den verkehrsberuhigten Bereichen ein.
Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Obwohl für das Land Brandenburg die abschließende Unfallstatistik 2022 noch nicht vorliegt, kann anhand der vorläufigen Zahlen als Hauptursache der Unfälle wiederum eine zu hohe Geschwindigkeit angegeben werden«, teilt der Landkreis Spree-Neiße mit.
In der Zuständigkeit der Kreisverwaltung erfolgt eine Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen mit sieben aktiven, ortsfest installierten Messanlagen, mit einem semi-stationären Messsystem, dem sogenannten »Messanhänger«, und einem Fahrzeug für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung.
Die Anschaffungskosten für eine ortsfest installierte Messanlage nebst Messsystem (Laserscanner) belaufen sich auf circa 80.000 bis 100.000 Euro. Die Laserscanner ermöglichen die Geschwindigkeitsmessung auf mehreren Fahrstreifen gleichzeitig. Das am Fahrbahnrand aufgestellte Geschwindigkeitsüberwachungsgerät tastet hierzu den gesamten Fahrbahnbereich über mehrere Fahrstreifen hinweg horizontal ab und erfasst dabei die Bewegungen aller Fahrzeuge während der Vorbeifahrt. Die Kosten für ein Messfahrzeug nebst Messsystem betragen ca. 130.000 bis 160.000 Euro.
Am häufigsten ausgelöst hat im vergangenen Jahr der stationäre Blitzer in der Muskauer Straße in Döbern. Die höchste Überschreitung der Geschwindigkeit in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße betrug 78 km/h innerorts bei erlaubten 50 km/h. Hierfür kassierte der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten. Zudem gab es für diesen Verstoß zwei Punkte.