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Gefahr durch Drohnen

Schönewalde/Holzdorf. Der Standortälteste des Flugplatz Schönewalde/Holzdorf, Oberst Olf, informiert über die Gefahren von unkontrollierten Drohnenaufstiegen über dem Fliegerhorst.

Drohnen können in der Luft sehr leicht zu übersehen sein.  Foto: Luftwaffe

Drohnen können in der Luft sehr leicht zu übersehen sein. Foto: Luftwaffe

Bildaufnahmen durch Drohnen werden immer beliebter. Seien es private Urlaubsfotos oder professionelle Videoaufnahmen aus der Vogelperspektive - Drohnen sind immer öfter zu sehen. Auch bei Hilfs- und Rettungsdiensten sind die fliegenden Helfer im Einsatz. Bei der Suche nach vermissten Personen, für Wärmebildaufnahmen bei Bränden oder für das Erstellen eines Lagebildes am Katastrophenort, die Einsatzszenarien sind zahlreich. Zahlreich sind aber auch die Zwischenfälle mit Drohnen und Luftfahrzeugen. Insbesondere Hubschrauber und Kleinflugzeuge sind aufgrund ihrer geringeren Flughöhe sehr oft betroffen.

Drohnen sind aufgrund ihrer Größe für Luftfahrzeugführer nahezu unsichtbar. Ein Zusammenstoß kann katastrophale, sogar tödliche Folgen haben. Um diese zu verhindern, regeln die Durchführungsverordnungen (EU) 923/2012 und 2019/947, in Verbindung mit der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), unter anderem bis zu welchem Abstand zu Flugplätzen und Militärischen Liegenschaften der Betrieb von Drohnen zulässig ist. Dies gilt ebenfalls für mobile Einrichtungen und Truppen der Streitkräfte im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen.

Außerhalb der Platzöffnungszeiten gilt für den Flugplatz Holzdorf ab dem Kasernenzaun ein Sicherheitsbereich von 1.500 Meter, welcher ebenso den Luftraum miteinbezieht. Innerhalb der Platzöffnungszeiten gilt dazu eine erweiterte Kontrollzone. Bei allen anderen Militärischen Liegenschaften sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Streitkräfte gilt ein Abstand von jeweils 100 Metern. Für den Betrieb von Drohnen innerhalb dieser Abstände muss zwingend die Freigabe des militärischen Betreibers eingeholt werden. Für die Bundeswehr im Dreieck der Städte Lutherstadt Wittenberg, Torgau und Herzberg (Elster) ist dieser schriftliche Antrag unter HSG64LTGrpS3Gefechtsstand@bundeswehr.org zu stellen. Zusätzlich ist am Ereignistag für die Koordination des Flugbetriebes innerhalb der Kontrollzone noch eine telefonische Freigabe der Flugverkehrskontrollstelle einzuholen. Wenn all diese Freigaben vorliegen, steht einem Drohneneinsatz nichts mehr im Wege.

Sollte jedoch keine Freigabe vorliegen, wird von einem Vorsatz oder zumindest Fahrlässigkeit ausgegangen. Dies zieht immer einen Einsatz der Landespolizei nach sich und wird zur Strafanzeige gebracht werden.


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