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Drei Kandidaten treten wieder an

Die Landratswahl im Kreis Görlitz wird im zweiten Wahlgang entschieden. Drei der vier Kandidaten treten wieder an.

V.l.: Sebastian Wippel (AfD), Sylvio Arndt (parteilos) und Dr. Stephan Meyer (CDU) treten beim zweiten Wahlgang an.

V.l.: Sebastian Wippel (AfD), Sylvio Arndt (parteilos) und Dr. Stephan Meyer (CDU) treten beim zweiten Wahlgang an.

Bild: PR/AfD, Arndt, CDU

Landkreis. Die Landratswahl im Kreis Görlitz wird in einem zweiten Wahlgang entschieden, nachdem im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreichte. Inzwischen steht fest, wer seinen Hut nochmal in den Ring wirft. Von den ursprünglichen vier Kandidatinnen und Kandidaten hat nur Kristin Schütz (FDP) ihre Bewerbung zurückgenommen. Die Freien Demokraten seien stolz auf das Ergebnis von 8,1 %. Damit habe man den Stimmenanteil in Bezug auf die Kreistagswahl 2019 im gesamten Kreis mehr als verdoppelt, teilt Kristin Schütz auf ihrer Website mit. »Wir respektieren aber auch das Wählervotum. In der Frage nach dem nächsten Landrat hat sich der Souverän sehr eindeutig für den Zweikampf zwischen dem Kandidaten der CDU und dem der AfD entschieden.«

 

Damit stehen am 3. Juli Sylvio Arndt (parteilos), Sebastian Wippel (AfD) und Dr. Stephan Meyer (CDU) zur Wahl. Im zweiten Wahlgang setzt sich der Bewerber durch, der die meisten Stimmen erhält. Dann ist, anders als im ersten Wahlgang, keine absolute Mehrheit (mehr als 50 Prozent der Stimmen) mehr nötig. Im ersten Wahlgang hatte Dr. Stephan Meyer (CDU) mit 46, 3 Prozent die meisten Stimmen erhalten. Für Sebastian Wippel (AfD) votierten 35,5 Prozent. Für Sylvio Arndt (parteilos) stimmten 10,1 Prozent der Wähler. Kristin Schütz (FDP) erhielt 8,1 Prozent der Stimmen.

 

Keine neuen Wahlbenachrichtigungen

 

Alle Wählerinnen und Wähler, die bereits am 12. Juni wahlberechtigt waren und noch im Landkreis wohnen, sind zur Wahl aufgerufen. Hinzu kommen alle, die bis zum 3. Juli ihre Wahlberechtigung erwerben. Auch für den zweiten Wahlgang ist wieder Briefwahl möglich. Wer für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt hat, muss für den zweiten keine neuen Unterlagen beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden von Amts wegen erneut an die Wahlberechtigten gesendet. Eine Stimmabgabe im Wahllokal ist für diejenigen nur mit dem zugesandten Wahlschein möglich.

 

Wahlberechtigte, die zur ersten Wahl an der Urnenwahl teilgenommen haben, können bis spätestens 1. Juli für den zweiten Wahlgang Briefwahl bei ihrer Stadt bzw. Gemeinde beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab 23. Juni versendet.

 

Wahlbenachrichtigungen werden für einen zweiten Wahlgang nicht erneut versendet. Es werden die bereits zugestellten Wahlbenachrichtigungen genutzt. Sind diese nicht mehr vorhanden, kann die Stimmabgabe im Wahllokal auch mit dem Personalausweis erfolgen.


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