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Carola Pönisch

Schwarzkittel des Wildgeheges müssen sterben

Nach dem Fund eines toten Wildschweins in Radeburg, das an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gestorben war, steht nun endgültig fest: Auch das Wildgehege Moritzburg muss sich von seinem Wildschweinbestand trennen.
Die 19 Wildschweine im Moritzburger Wildgehege werden jetzt fachmännisch erlegt. Foto: pixabay

Die 19 Wildschweine im Moritzburger Wildgehege werden jetzt fachmännisch erlegt. Foto: pixabay

Einige Tage lang Bangen und Hoffen und die Suche nach einer Lösung - doch nun ist es traurige Gewissheit: Die 19 Schwarzkittel des Wildgeheges müssen erlegt werden. Warum diese strenge Regelung? Wildschweine in einem Wildgehege gelten nach nationalem und internationalem Recht nicht als Wildtiere, sondern als gehaltene Schweine. Damit ist das Recht für Hausschweine anzuwenden. Die Wildschweine im Wildgehege sind so abzuschotten, dass ein Eintrag von ASP gänzlich auszuschließen ist. Dies käme einer monatelangen Quarantäne gleich. Diese Isolation wäre eine Qual für die Wildschweine, die es sonst gewohnt sind, Tag und Nacht unter freiem Himmel zu suhlen. Sie dürften keinen Kontakt mehr zu Besuchern haben. Das Gehege müsste von allen Arten von Wildtieren hermetisch abgeriegelt werden. Die Pfleger dürften nur noch unter Einhaltung strengster Biosicherheitsmaßnahmen das Gelände betreten und wieder verlassen. Was würde passieren, wenn sich ein Wildschwein im Wildgehege mit ASP anstecken würde? Dann müsste eine Sperrzone III von mehreren Kilometern Radius rund um Moritzburg errichtet werden – mit weitreichenden und monatelangen sehr bitteren Folgen für alle Schweinehalter in dieser Sperrzone. Die Schweinehaltung in diesem Gebiet würde faktisch zum Erliegen kommen. Dies will der Freistaat auch zur Vermeidung von gegebenenfalls daraus erwachsenden Tierschutzproblemen in jedem Fall verhindern. Könnte man die Schweine nicht anderweitig unterbringen?
Der ASP-Krisenstab, das Landestierseuchenbekämpfungszentrum, das Landwirtschaftsministerium und den Staatsbetrieb Sachsenforst haben alle Optionen geprüft geprüft und sind zu dem Ergebnis kommen, dass die Unterbringung der Tiere in ein anderes Wildgatter nicht möglich ist. Was ist mit den Minischweinen des Wildgeheges? Die Minischweine gelten als Haustiere und können eingestallt werden. Anders als die Wildschweine kommen sie damit klar, ohne sich gegenseitig zu beißen oder andersweitig Schaden zu nehmen.


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