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Carola Pönisch

Kinderbetreuung ab 2022 teils deutlich teurer

In Dresden sollen die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Krippen, Kitas und Hort angepasst werden. Das heißt, ab 1. September 2022 müssen Eltern mehr zahlen.
Ein Krippenplatz könnte  am 1. September mindestens 45 Euro teurer werden.                          Foto: pixabay

Ein Krippenplatz könnte am 1. September mindestens 45 Euro teurer werden. Foto: pixabay

Die Stadtverwaltung wird dem Stadtrat demnächst einen neuen Vorschlag zur Festlegung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung unterbreiten. Der Entwurf sieht  Verteuerungen für Krippen- Kita- und Hortbetreuung vor, aber weniger, als die Stadt laut Gesetz eigentlich erzielen könnte und sei daher »ein Kompromiss zwischen der vom Stadtrat eingeforderten Entlastung der Eltern und dessen Finanzierbarkeit«. Die Stadt würde durch diesen Kompromiss dauerhaft auf jährliche Einnahmen von etwa acht Millionen Euro verzichten. 45 Euro mehr für einen Krippenplatz Was ist konkret geplant? Auf der Grundlage der veröffentlichten Personal- und Sachkosten (Betriebskosten) des Jahres 2021  sollen die Bemessungssätze für die Betreuung in Krippen/Kindertagespflege auf 20 Prozent, in Kindergärten auf 25 Prozent, in Horten auf 30 Prozent und in Horten an Förderschulen auf 25 Prozent festgelegt werden.
Das bedeutet konkret in Zahlen:  Die Elternbeiträge steigen für einen Krippenplatz von 216,49 auf 261,85 Euro, für einen Kindergartenplatz von 155,92 auf 156,37 Euro, für einen Hortplatz von 86,79 auf 100,69 Euro und für einen Hortplatz an Förderschulen von 115,19 auf 125,36 Euro. Worin liegt der  Kompromiss? Die Stadt könnte die Bemessungsgrenzen für die ungekürzten Elternbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten höher ansetzen – und zwar bei Krippen mit 23 und bei Kindergärten mit 30 Prozent. Durch die  Differenz zwischen erzielbaren und tatsächlich festgelegten Elternbeiträgen wird die Stadt ab 2023 rund 8,1 Millionen Euro weniger einnehmen als theoretische möglich.  
Bei  Horten und Förderschul-Horten sieht die neue Vorlage bereits die Höchstgrenze von 30 bzw. 25 Prozent vor. Warum diese Änderungen? In Dresden wurden die Elternbeiträge letztmalig zum 1. September 2018 erhöht, und zwar auf der Grundlage der Personal- und Sachkosten von 2016. Inzwischen sind diese Betriebskosten durch Lohnerhöhungen und Energiekosten jedoch deutlich gestiegen. In der Sitzung des Stadtrates am 17. Dezember 2020 wurde die Entscheidung über die Neufassung der Elternbeitragssatzung vom 15. Mai 2014 und damit die Neuregelung über die Festlegung die Elternbeiträge vertagt. Gleichzeitig hat der Stadtrat die Stadtverwaltung beauftragt, bis zum vierten Quartal 2021 eine geänderte Vorlage zum Beschluss vorzulegen, in welcher die Prognose sinkender Kinderzahlen auch mittelfristig in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.  Mit dem Ersetzungsantrag zur Beschlussvorlage V0302/20 kommt die Verwaltung nun dem Auftrag des Stadtrates nach


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