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Bescheide über Heizkostenzuschuss

Wohngeldempfangende erhalten ab dieser Woche Bescheide über Heizkostenzuschuss.

Wohngeldempfangende erhalten ab dieser Woche Bescheide über Heizkostenzuschuss.

Bild: Pixabay

Dresden. Für Dresdner/innen, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld erhalten haben, überweist die Wohngeldstelle des Sozialamtes im September 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einem Haushalt mit einer Person 270 Euro, mit zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person 70 Euro.

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen weist daraufhin, dass kein gesonderter Antrag gestellt werden muss "Der Heizkostenzuschuss wird von Amts wegen erbracht. Das Sozialamt hat bereits mit der Erstellung der Bescheide begonnen. Die anspruchsberechtigen Dresdner Haushalte erhalten ab dieser Woche per Post einen Bescheid über den Heizkostenzuschuss."

Der Heizkostenzuschuss soll die mit dem starken Anstieg der Energiekosten (Heizöl, Gas, Fernwärme) verbundenen finanziellen Lasten einkommensschwacher Haushalte abfedern. Grundlage ist das Heizkostenzuschussgesetz, das am 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist.

 

Weitere Infos zum Wohngeld gibt's hier: www.dresden.de/wohngeld  

 


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