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Richtfest für den Erweiterungsbaus des Amtsgerichts gefeiert

Die Rückkehr des Amtsgerichts Königs Wusterhausen an seinen traditionellen Standort am Schloßplatz 4 ist absehbar: Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble des seit 2012 nach Wildau gezogenen Amtsgerichts wird derzeit umfassend saniert und durch einen Erweiterungsbau ergänzt. Im Beisein von Brandenburgs Finanzminister Christian Görke und Justizminister Stefan Ludwig ist jetzt die Richtkrone über den Erweiterungsbau hochgezogen worden. Das teilen das Ministerium der Finanzen sowie das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz mit.
Richtfest für den Erweiterungsbau am Amtsgericht Königs Wusterhausen mit dem symbolischen Einschlagen der Nägel. Foto: ©MdF/BLB/U.Rehberg

Richtfest für den Erweiterungsbau am Amtsgericht Königs Wusterhausen mit dem symbolischen Einschlagen der Nägel. Foto: ©MdF/BLB/U.Rehberg

Nach Ende der Baumaßnahmen sollen im Juni 2018 dem Amtsgericht Königs Wusterhausen auf einer Nutzfläche von 3.481 Quadratmetern moderne Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden, wovon 2.062 Quadratmeter auf den Erweiterungsbau entfallen werden. Der für die Landesliegenschaften zuständige Finanzminister Görke erinnerte beim Richtfest daran, dass das seit 1914 als Gericht genutzte Gebäude vor der Sanierung „seine besten Jahre wahrlich hinter sich liegen hatte“. Eine daher 2004 und 2005 geplante umfassende Sanierung habe das Land zunächst aufgeschoben, bis die Struktur der Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg mit ihren Aufgaben und Standorten geklärt war. Anschließend sei 2012 der Planungsauftrag für die Baumaßnahme an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen erteilt worden.

Finanzminister Görke: „Nach Abschluss der Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude und der Errichtung des Neubaus wird das Amtsgericht Königs Wusterhausen über moderne Arbeitsbedingungen am historischen Standort verfügen. Neben dem Erweiterungsbau des Amtsgerichts, der sich am Passivhausstandard orientiert, wird das Bestandsgebäude ebenfalls vollständig saniert und darüber hinaus energetisch ertüchtigt. Die Erschließung des gesamten Gebäudeensembles erfolgt barrierefrei über einen neuen Eingangsbereich, der entsprechend den Vorgaben des Justizministeriums mit einer Sicherheitsschleuse ausgestattet wird.“
Justizminister Ludwig: „Mit dem Erweiterungsbau stärken wir die effiziente und bürgernahe Arbeit der Justiz. Es ist auch ein Zeichen an die Menschen im Land, dass wir selbstverständlich in der Fläche präsent sind und bleiben werden. Dafür braucht es moderne und mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen – die passende Infrastruktur ist dabei unverzichtbar. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten möchte ich an dieser Stelle ebenfalls loben. Es ist wichtig, dass das Gericht nun bald an seine Heimstatt zurückkehren kann, um sich den steigenden Anforderungen zu stellen. Aus diesem Grund ist heute ein guter Tag für die brandenburgische Justiz, aber auch für die gesamte Wachstumsregion.“
Die gesamte Baumaßnahme werde ein Volumen von 20,3 Millionen Euro haben. Der Neubau schließe sich an der Nordseite des Amtsgerichtsgebäudes an und bilde einen L-förmigen Baukörper, der die ehemalige Jugendarrestanstalt östlich und nördlich einbinde. Alle publikumsträchtigen Räume wie Gerichtssäle oder Warteflächen werden im Neubau ebenerdig untergebracht werden. Im bestehenden Gerichtsgebäude sowie in den beiden Obergeschossen des Erweiterungsbaus werden die Serviceeinheiten des Amtsgerichts wie Geschäftsstelle, Poststelle, Aktenverwaltung und Schreibdienst untergebracht werden. Wesentliche Daten der Baumaßnahme
• Nutzfläche: 3.481 Quadratmeter
• Bruttorauminhalt: 30.319 Kubikmeter
• Gesamtbaukosten: 20,3 Millionen Euro
• Bauzeit: Oktober 2014 bis März 2018
• Geplante Übergabe an Nutzer: Juni 2018


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