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Region Bautzen formiert sich zum Strukturwandel

Mehrere Gemeindevertreter aus der Region trafen sich jetzt im Bautzener Rathaus zu einer Strukturwandel-Konferenz. Sie stellten dabei mehrere zentrale Forderungen an Land und Bund auf, um als Region im Strukturwandel zukunftsfähig und lebenswert zu bleiben.
Blick auf die Bautzener Altstadt. Auch hier positioniert man sich zum Strukturwandel. (Foto: kun)

Blick auf die Bautzener Altstadt. Auch hier positioniert man sich zum Strukturwandel. (Foto: kun)

"Wir fordern Bund und Land auf, einen unbürokratischen und schnellen Weg für die Freisetzung der Mittel vor allem in den Bereichen Infrastruktur (Schulen, Kitas, Bildungsanstalten), Straßenbau und Unternehmensförderung zu gewährleisten", heißt es in einem Statement der Gruppe. Durch die Landesregierung seien die Städte und Gemeinden im letzten Jahr mehrmals zur Einreichung von Projekten für die Region aufgefordert worden. Diese Projekte gelte es nun systematisch umzusetzen. "Die Gemeinden müssen so schnell wie möglich in den Entwurf der Fördermittelrichtlinie zum Strukturstärkungsgesetz eingebunden werden. Dazu wird die Regionalrunde „Strukturwandel“ in den nächsten Wochen und sobald die Richtlinie vorliegt eine konkrete Stellungnahme erarbeiten." Der Regionalrunde gehören die Städte Bautzen, Schirgiswalde-Kirschau, Weißenberg und Wilthen sowie die Gemeinden Großdubrau, Königswartha, Neschwitz, Göda, Doberschau-Gaußig, Cunewalde, Großpostwitz, Kubschütz, Hochkirch, Malschwitz, Obergurig, Crostwitz und Radibor an. Als Sprecher der Regionalrunde fungieren der Bautzener Oberbürgermeister Alexander Ahrens und der Cunewalder Bürgermeister Thomas Martolock.

Nächstes Treffen mit Landkreis & Planungsverband

Im August soll eine Regionalrunde gemeinsam mit dem Landkreis und dem Regionalen Planungsverband stattfinden, um auf Bautzener Seite mit einer Stimme zu sprechen. Bei der Verwendung der Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz ist es wichtig, dass keine Parallelstrukturen aufgebaut werden und Vorhandenes gestärkt wird. Weiterhin dürfen keine Projekte, die in Verantwortung des Bundes oder der Länder stehen und sowieso umgesetzt werden müssen, aus den Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes finanziert werden.


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