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Weihnachtsfrieden in Bischofswerda

In der Stadt Bischofswerda wird der jährlich stattfindende Weihnachtsfrieden ausgerufen. Dieses Jahr dauert der Weihnachtsfrieden vom 20. Dezember bis zum 3. Januar des neuen Jahres an. Doch was ist mit dem Weihnachtsfrieden genau gemeint und wo gelten Ausnahmen?
Die Stadt Bischofswerda ruft den Weihnachtsfrieden aus. Foto: spa

Die Stadt Bischofswerda ruft den Weihnachtsfrieden aus. Foto: spa

Erstmalig wurde der Weihnachtsfrieden zum Jahreswechsel 2016/2017 ausgerufen. Auch in diesem Jahr hat der Oberbürgermeister Holm Große die Stadtverwaltung Bischofswerda angewiesen, in der Zeit vom 20. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022 keine belastenden Verwaltungsakte zu erlassen, keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen und keine Mahnungen zuzustellen. „Weihnachten ist das Fest der Liebe und der Besinnung. Böse Überraschungen durch Behördenpost unterm Weihnachtsbaum sollte es nicht geben. Wir wollen unseren Teil für ein friedliches Weihnachtsfest beitragen“, erklärt der Oberbürgermeister. Ausnahmen bestätigen die Regel Ausgenommen von dieser Maßnahme bleiben aber die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. die Fälle, in denen der Stadt ein Schaden oder Rechtsnachteil entstehen kann oder Gefahr im Verzug ist.                                                                                Kostenfreies Parken am Altmarkt Ein weiteres Weihnachtsgeschenk macht die Stadtverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern am Altmarkt. Ab Donnerstag, dem 23. Dezember 2021, werden die Parkautomaten am Altmarkt versiegelt und somit außer Betrieb genommen. Am 3 Januar 2022 werden die Automaten wieder aktiviert. In diesem Zeitraum können die Parkplätze kostenfrei genutzt werden. Es muss jedoch eine Parkscheibe ausgelegt werden und die Höchstdauer von zwei Stunden ist zu beachten.


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