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Sandro Paufler

Neue Kita-Satzung in Bischofswerda

Bischofswerda. Mit der angepassten Kita-Satzung ändern sich die Elternbeiträge minimal nach oben. Das hat einen bestimmten Grund.

Symbolbild. In Bischofswerda wurde die Kita-Satzung angepasst.

Symbolbild. In Bischofswerda wurde die Kita-Satzung angepasst.

Bild: Design miss c/pixabay

In der letzten Stadtratssitzung wurde eine aktualisierte Kita-Satzung beschlossen. Die Anpassung der Kita-Satzung ist laut dem Beschluss erforderlich, weil aufgrund von veränderten Praxiserfahrungen aus dem letzten Jahr inhaltliche Änderungen vorgenommen werden müssen. Demnach müssen die Sach- und Personalkosten leicht angepasst werden. Außerdem ändern sich im Detail die Regelungen bei Kita-Schließungen in Bezug auf die Corona-Situation sowie unter anderem die Abrechnung der Betreuungszeit bei Kindergartenkindern in der Eingewöhnungsphase.

Mit der aktualisierten Kita-Satzung ändern sich ebenfalls die Elternbeiträge. Für einen Krippenplatz werden künftig zwei Euro mehr berechnet. Die Beiträge für den Kindergarten und den Hort werden um einen Euro nach oben angepasst.

 

Einzelne Stadträte wünschen sich Wegfall der Kita-Gebühren

 

Über die geringe - aber von der Stadt als notwendig angesehene - Anpassung wurde auch im Stadtrat diskutiert. Die Fraktion "Bürger für Bischofswerda" zweifelt zum Beispiel an, ob die Erhöhung der Beiträge den Kosten-Mehraufwand überhaupt decken könne. Der Stadtrat Robert Geburek und Fraktionsvorsitzender von "Bürger für Bischofswerda" würde sich sogar wünschen, dass die Elternbeiträge gänzlich gestrichen werden sollten. Letztendlich wurde die neue Kita-Satzung beschlossen und soll ab 1. August in Kraft treten.

 

Kita-Gebühren müssen sich nicht zwangsläufig erhöhen

 

Doch wie werden sich die Beiträge zukünftig entwickeln? Darauf antwortete der Rathaussprecher Sascha Hache: "Zwischen 1.September 2018 und 31. Dezember 2021 wurden die Elternbeiträge zum Beispiel nicht angepasst bzw. erhöht - Erhöhungen sind also nicht zwangsläufig. Jedoch ist nun mit Festsetzung der Prozentsätze, mit jährlichen Anpassungen der Elternbeiträge in jede Richtung (Erhöhung oder Senkung) zu rechnen."


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