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Cottbuser Kita-Beschäftigte fordern mehr Geld

Am Donnerstagmittag trafen sich rund 30 Erzieher und Erzieherinnen der AWO-Kita "Sonnenblume" in Neu-Schmellwitz, um für eine bessere Bezahlung zu demonstrieren. Denn immer noch stehen, so ver.di, geleistete Arbeit und Gehalt in keinem vernünftigen Verhältnis.

Die Gewerkschaft ver.di steht seit Anfang November 2016 mit der AWO Tarifgemeinschaft Brandenburg, zu welcher auch der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. gehört, in Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft ver.di hat für alle Beschäftigten der AWO Tarifgemeinschaft die Übernahme der aktuellen Tarifregelungen des Tarifvertrages den öffentlichen Dienst (TVöD) gefordert. Im AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. sind in ganz Südbrandenburg rund 1.300 Arbeitnehmer  in den unterschiedlichsten sozialen Bereichen beschäftigt. Dazu gehören unter anderem 24 Kitas, 4 Kinder- und Jugendheime, eine Werkstatt für behinderte Menschen (Spreewaldwerkstätten), Schulsozialarbeiter, Schwangerschaftskonfliktberatung, Altenpflegeschule Lübbenau, 5 Pflegeheime (Cottbus, Calau, Schlieben, Mühlberg, Falkenberg), 8 Wohnstätten für Menschen mit Behinderung und weitere Einrichtungen. Bei den 4 Verhandlungsrunden seit Anfang November 2016 konnte bislang keine Einigung für eine Entgelterhöhung für alle Beschäftigten erzielt werden. Ein/e verheiratete/r Erzieher/in verdient derzeit bei der AWO in Südbrandenburg je nach Beschäftigungszeit zwischen 92% (Eingangsgehalt) bis 73% (nach 17jähriger Beschäftigungszeit) des Entgeltes nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche entspricht dies einer monatlichen Differenz zwischen 200 EUR (beim Eingangsgehalt) bis 960 EUR (nach 17jähriger Beschäftigungszeit). Eventuelle einzelne Besitzstände für Kinder und die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst um 2,35% ab Februar 2017 wurde bei diesem Vergleich nicht berücksichtigt. Bei unverheirateten Beschäftigten erhöht sich die Differenz zusätzlich um 93,08 EUR.
Die Arbeiterwohlfahrt in Südbrandenburg hat für die Erzieher/innen eine Entgelterhöhung um 120 EUR monatlich (bei Teilzeit anteilig) angeboten. Dies sind bei einer Erzieherin zwischen 4,7% bis 5% Entgelterhöhung. Die Lücke von mindestens 8% (beim Eingangsgehalt) bis 27% nach 17jähriger Beschäftigungszeit zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) wird damit nicht geschlossen. Ab Mai 2017 sollte nach dem Tarifangebot der AWO die Tariferhöhung um 120 EUR monatlich wieder entfallen und von zwei neuen Zulagen abgelöst werden. Neben einer „Erfahrungszulage“ in Höhe von monatlich 30 EUR ab dem 2. Beschäftigungsjahr bis zu monatlich 300 EUR ab dem 41. (!!) Beschäftigungsjahr hatte die AWO eine zusätzliche „AWO-Zulage“ für die „Zugehörigkeit (Mitgliedschaft) zum AWO-Verband“ in Höhe von monatlich 25 EUR ab dem 2. Beschäftigungsjahr bis zu monatlich 150 EUR ab dem 21. Beschäftigungsjahr angeboten. (Die Beträge bei Teilzeit sind jeweils anteilig.) Für die Zeit ab dem 1. März 2018 hat die AWO nur für die Heilpädagogen und Erzieher/innen in den Kitas, für die Schulsozialarbeiter/innen, für die Berater in der Schwangerschaftskonfliktberatung und für die Lehrer der AWO-Schule eine weitere Entgelterhöhung um 80 EUR monatlich (bei Teilzeit anteilig) angeboten. Die ver.di-Tarifkommission hat das AWO-Angebot abgelehnt. Zwar soll das Entgelt nach Berufserfahrung und Beschäftigungszeit differenziert geregelt werden, jedoch nur mit 6 Stufen. Die höchste Stufe soll dabei wie im öffentlichen Dienst spätestens nach 15 bzw. 17 Beschäftigungsjahren erreicht sein. Die ver.di-Tarifkommission lehnt eine „AWO-Zulage“ ab, weil sich die Höhe des Entgeltes nicht nach einer Vereinsmitgliedschaft (beim AWO-Arbeitgeber) bestimmen kann.
Die Tarifverhandlungen mit der AWO-Tarifgemeinschaft werden am 10.02.2017 und 03.03.2017 fortgesetzt. Da der Protest in der Mittagspause der Angestellten stattfand, war die Betreuung der Kinder in der Einrichtung gesichert!


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