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Pfusch am Bau – was nun?

Stellen Sie sich vor, nach Jahren des Sparens können Sie sich endlich eine Immobile zulegen. Einen festen Wert, eine Sicherheit, in der Sie sogar wohnen können. Plötzlich stellen Sie nach dem Kauf fest – es hapert an allen Ecken und Enden, Baumängel stell

Was ist ein Baumangel?

Zunächst müssen wir klären, was als Baumangel bezeichnet werden kann. Auch wenn es etwas sperrig ist, muss klar sein, worüber gesprochen wird. Ein Baumangel besteht also dann, wenn die per Bau-, Kauf- oder Mietvertrag vereinbarte Beschaffenheit eines Gebäudes teilweise oder gar nicht vorliegt. Konkret: Hat man beispielsweise ein Ladenlokal gemietet, bei dem so eklatante Mängel vorliegen, dass es nicht zu diesem Zweck genutzt werden kann, liegt ein Baumangel vor.

Wo finden sich Baumängel?

Nun ist die erste logische Frage, wo sich Baumängel überhaupt finden. Nahe liegender wäre leider die Umkehrfrage: Wo finden sich Baumängel nicht? Denn jährlich gehen die entstehenden Schäden durch Baumängel in die Milliardenhöhe. Währende kleinere Baumängel wie zum Beispiel Mängel im Putz kein Problem sind und oft schnell selbst ganz leicht nachgebessert werden können, erwächst aus massiven Mängeln unter Umständen sogar ein juristischer Streit. Problematischerweise führt der bundesweit vorhandene Preiskampf zwischen den Baufirmen zu Vernachlässigungen bei der handwerklichen Qualität und dem Einhalten von Vorschriften. Gleiches gilt für den Mangel an Fortbildungen in handwerklichen Betrieben, obwohl sich in den letzten Jahren durch Themen wie Wärmedämmung viel verändert hat.

Dass das Problem weit verbreitet ist, zeigt sich durch die schiere Zahl derjenigen, die die Qualität der Neubauten beanstanden und sogar Nachbesserungen einfordern.

Typische Mängel kurz vorgestellt

Obwohl Baumängel in den Kellern bei modernen Neubauten nur noch verhältnismäßig selten auftreten, sollte man dennoch aufpassen. Denn bei Gebäuden, deren Bauzeit bis in die Sechziger oder Siebziger  hineinreicht, finden sich oft unzureichend gegen Feuchtigkeit geschützte Kellerfundamente, -decken und -wände. In diesem Fall kann manchmal noch ein Luftentfeuchtungsgerät Abhilfe verschaffen. Sollte das nicht mehr genügen und die Feuchtigkeit dazu führen, dass der Keller trocken gelegt werden muss, kostet dies den Eigentümer nicht selten niedrigere fünfstellige Beträge.

Eine mangelnde Dachstuhldämmung kann die Energiekosten für das ganze Gebäude in immense Kostenbereiche treiben, weil früher auf Wärmedämmung weniger geachtet oder ganz einfach geschlampt wurde. Wasserschäden am Dach sind eine ähnlich große Gefahr – egal ob also noch Feuchtigkeit oder schon richtige Nässe vorliegen könnte, achten Sie auf jeden Fall auf das Dach! Hier drohen nicht nur Folgekosten, sondern auch immense Folgeschäden. Bei Steildächern verbergen sich Fehler oft hinter nachlässig ausgeführten Dampfsperren, während eine Mangelquelle bei Flachdächern zum Beispiel fehlerhafte Schweißnähte sind.

Die Fassade im Allgemeinen ist ein Aspekt, bei dem gern und oft gravierende Fehler gemacht werden. Diese zeigen sich gern durch Risse im Putz. Häufig tritt dies auf, wenn Komponenten von verschiedenen Herstellern zur Verwendung kommen. Beim Innenbau ist von Seiten der Baufirmen auf eine ausreichende Austrocknungszeit zu achten. Ist das Mauerwerk, der Estrich oder der Putz zu feucht, führt dies wahrscheinlich zu Schimmelbildung.

Fenster und Türen müssen frei schwingen, aber präzise eingefügt sein. Verzogene Türblätter und Putzreste im Fenstergetriebe sollten entsprechend zur Anzeige als Baumängel gebracht werden! Sehr gefährlich ist ein schlechter Anschluss zwischen Außenwanddämmung und Fenstern – bedenken Sie die Feuchtigkeit, die da ihren Weg in das Bauwerk finden kann.

Falls die Haustechnik schlecht gearbeitet sein sollte, ist dies als Baumangel zu betrachten. Sollte das Bauwerk zwar nicht über ein Lüftungskonzept, dafür aber über eine zu große oder kleine und schlecht eingestellte Heizungsanlage verfügen, sind Baumängel wahrscheinlich.

Was tun?

Sollten Sie selbst Bauherr sein, engagieren Sie einen unabhängigen Architekten, der jeden Schritt überwacht und auf eventuelle Mängel sofort hinweist.

Haben Sie einen der beschriebenen Mängel oder einen anderen an Ihrem Gebäude entdeckt, gilt es, den nächsten Schritt zu gehen. Bedenken Sie dabei, dass Zeit ein kritischer Faktor ist. Die sogenannte Gewährleistungsfrist gilt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme. Ein sorgfältig geführtes Mängelprotokoll kann dem Bauherrn dabei wertvolle Hilfe leisten. Wird der Baumangel erst danach entdeckt und/oder die daraus entstandenen Schäden sind nicht innerhalb von fünf Jahren entdeckt worden oder feststellbar, verjährt der Anspruch auf Mängelbeseitigung und Schadensersatz.

Sollten Sie den beauftragten Unternehmen allerdings arglistiges Verhalten nachweisen können, besteht die Möglichkeit, eine verlängerte Gewährleistungsfrist von weiteren fünf Jahren in Anspruch zu nehmen. Ziehen Sie auf jeden Fall einen Sachverständigen hinzu, der die Mängel auch nachweislich bescheinigen kann.

Wie reklamieren?

Zeigen Sie Baumängel grundsätzlich immer schriftlich bei den zuständigen Bauunternehmen an. Geben Sie den Handwerkern eine Frist, in der sie auch ausreichend Zeit haben, um die Mängel auszubessern. Dieser Zeitraum kann naturgemäß je nach Mangel sehr unterschiedlich ausfallen. Streiten Firma und Handwerker Fehler ab, ist es notwendig, auf den Sachverständigen zurückzukommen und die Mängel nachzuweisen.

Mit Kontrolle sicher sein

Wollen Sie sich den Ärger ersparen, so lohnt es sich, das Bauvorhaben mit einem großen Aufwand an Zeit zu begleiten und akribisch zu verfolgen. Nur so können Sie spätere böse Überraschungen vermeiden.

Abbildung 1: pixabay.com © Tyca (CC0 1.0)
Abbildung 2: pixabay.com © HolgersFotografie (CC0 1.0)

 

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