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Verbraucherzentrale rät: Angebot prüfen

Sparkasse bietet ihren Kunden eine Alternative zum Prämiensparen - Wie gut ist es?

Streit um Verträge beendet: Die Sparkasse Meißen geht beim Prämiensparen auf ihre Kunden zu. Sie gewähren ein zusätzliches Alternativangebot an gekündigte Sparer mit Verträgen ohne feste Laufzeit. (Verträge mit fester Laufzeit gelten weiter) Offene Ansprüche werden gezahlt. Für alle Prämiensparer der Sparkasse Meißen gibt es erfreuliche Nachrichten. Das Kreditinstitut nimmt im Streit um die Beendigung langfristiger Prämiensparen Flexibel –Verträge die Kündigungen von Verträgen mit fester Laufzeit zurück. Im Falle der Beendigung von Verträgen ohne feste Laufzeit, erhalten die Sparer ein neues, prüfenswertes Alternativangebot mit Festzins. „Im Interesse der betroffenen Kunden begrüßen wir diesen weitsichtigen Schritt“, sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Die neue Situation ist auch das Ergebnis von Gesprächen zwischen dem Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen und dem Vorstand der Sparkasse Meißen. Verträge mit fester Laufzeit, in denen zum Beispiel eine Dauer von 360 Monaten vereinbart wurde, können grundsätzlich nicht vor Ablauf dieser vereinbarten Zeit gekündigt werden. Hier ist der Sparkasse Meißen mit den Kündigungen ein Fehler unterlaufen, der nun korrigiert wird. Diese Kündigungen sind unwirksam und werden zurückgenommen. Aus Sicht der Sparkasse Meißen haben viele Sparer jedoch einen Prämiensparvertrag ohne feste Laufzeit. Da die Rechtslage hier weniger klar ist und Verbraucher häufig den Weg einer gerichtlichen Klärung scheuen, lohnt es sich für diesen Personenkreis, das neue Alternativangebot zu prüfen. Dabei handelt es sich um einen Sparbrief mit einem Festzins von 1,40 Prozent p.a. Er hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Eine vorherige Kündigung ist ausgeschlossen. Wenn in diesem Jahr noch ein Anspruch auf den Bonus aus dem alten Prämiensparvertrag entstanden ist, weil das letzte individuelle Sparjahr zum Beispiel von März 2016 bis März 2017 lief, wird diese Prämie den Kunden noch gutgeschrieben. Die Verbraucherzentrale Sachsen steht Ratsuchenden auch weiter zur Seite, sei es bei Klärung der Frage, ob ein befristeter oder unbefristeter Vertrag vorliegt oder wenn die Details des Alternativproduktes erläutert werden sollen.


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