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Verena Farrar

Ein Jahr mit Cannabis

Seit einem Jahr darf Cannabis in Deutschland in Form von Medikamenten verschrieben werden. Wie wird das genutzt und wohin geht der Weg?
Die heilende Wirkung der Cannabis-Pflanze kommt seit einem Jahr auch Erkrankten in Deutschland zugute.

Die heilende Wirkung der Cannabis-Pflanze kommt seit einem Jahr auch Erkrankten in Deutschland zugute.

Bei der Barmer sind seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März vergangenen Jahres bundesweit 3933 Anträge auf die Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel eingegangen. Davon wurden 2435 Anträge genehmigt und 1498 abgelehnt. Mit dem Gesetz können Ärzte bei einer größeren Anzahl von Erkrankungen als zuvor Cannabis als Medizin auf Kosten der Krankenkassen verordnen. »Auch wenn medizinischer Cannabis aus der Versorgung schwer kranker Menschen nicht mehr wegzudenken ist, darf man ihn nicht als Allheilmittel betrachten. Der Einsatz Cannabis-haltiger Präparate bleibt immer eine individuelle Entscheidung. Dabei müssen für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden«, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer. Sachsen halten sich zurück Sachsen gehört eher zu den Bundesländern, die moderat mit Cannabis-Präparaten umgehen. »Nicht immer ist Cannabis die beste Therapieoption. Sollten sich Cannabis-Medikamente nicht als das Richtige erweisen, sind immer noch Alternativen gefragt«, ergänzt Marschall. Im Rahmen der Regelungen des § 31, Absatz 6 SGB V erreichten die AOK PLUS (Sachsen und Thüringen) insgesamt 855 Anträge. »Bei ca. einem Viertel der Anträge wurde Medizinal Hanf angefragt. In den übrigen Fällen bezieht sich die Anfrage auf Zubereitungen oder Fertigarzneimittel mit Cannabis-Wirkstoffen«, erklärt AOK Plus-Sprecherin Hannelore Strobel. Insgesamt wurden in Sachsen von 548 Rezepten mit Cannabis oder Hanf 327 von der AOK genehmigt. Die DAK konnte sogar 1631 Cannabis-Verordnungen ermitteln. Grundsätzlich – da sind sich alle befragten Kassen einig – sollen wirksame Therapien insbesondere für Schwerstkranke zur Verfügung gestellt werden, heißt es auf Anfrage. Die Wirksamkeit muss aber in geeigneten wissenschaftlichen Verfahren nachgewiesen sein. Diese Regelung gilt soweit für alle Arzneimittel, die in Deutschland verordnungsfähig sind. »Die Verordnung von Cannabis für schwerstkranke Patienten kann durchaus eine Therapieoption darstellen. Allerdings muss vom Arzt eine genaue Nutzen-Risiko-Abwägung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse selbst durchgeführt werden«, so Strobel weiter. Belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse sind jedoch in Bezug auf die Wirksamkeit von Cannabis nur für wenige Anwendungsgebiete vorhanden. Auch die Therapie mit Cannabisprodukten kann Schadwirkungen haben, welche bereits wissenschaftlich gesichert sind. Auch deshalb ist die wissenschaftliche Begleitung und Erforschung zu Cannabis weiter zu forcieren. Hieraus sollten sich Erkenntnisse ableiten lassen, für welche Therapiegebiete Cannabis eine Behandlungsoption darstellen kann oder nicht, so der Wunsch aller genannten Kassen. Weitere Forschung gefordert Es bleibt abzuwarten, ob dies mit den Daten, welche im Rahmen der verpflichtenden Begleiterhebung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gesammelt werden, erreicht werden kann. Auch für DAK-Sprecher Stefan Poetig sind weitere Studien und Datenauswertungen zur Wirksamkeit beim Einsatz von Cannabis-Präparaten dringend notwendig. Des Weiteren sei zu hinterfragen, ob tatsächlich Cannabisblüten zur Inhalation als Therapiealternative bestehen bleiben sollten. Aufgrund des unterschiedlichen Gehaltes sei hier eine genaue Dosierung nicht immer gegeben und es treten häufiger Anwendungsfehler auf. Dies sei über Fertigarzneimittel bzw. Fertigextrakte aus Cannabis mit standardisiertem Gehalt deutlich einfacher möglich. Info: Hanf (Cannabis) ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse. Sie zählt zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Erde und hält jetzt auch in unserer Medizin Einzug. 


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