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Ortsbegehung endete mit Fund von 32t unverzollten Tabak

Am Mittwochvormittag hat die Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz mit Vertretern anderer Ämter sowie der Stadt Ostritz und der Polizei in der Neißestadt an der Bahnhofstraße ein Grundstück begangen. Dieses erfolgte gemeinsam mit einem Vertreter des Objekteigentümers. Hintergrund war die Anzeige einer rechtsmotivierten Versammlung vom 20. bis zum 22. April 2018 auf diesem Areal.

Bei der Begehung galt es, die örtlichen Gegebenheiten genau in Augenschein zu nehmen und zu prüfen, ob die angezeigte dreitägige Versammlung oder Teile dieser aus rechtlicher Sicht stattfinden können. Gleichzeitig diente die Ortsbesichtigung zur Prüfung brandschutz-, umwelt-, hygiene- sowie baurechtlicher Aspekte. Nicht nur am Rande erwähnt: 32 Tonnen unversteuerten Rauchtabak sichergestellt Während der Ortsbegehung entdeckten Polizisten in einer zur Nutzung während der Versammlung vorgesehenen Lagerhalle eine Vielzahl an Kartons. In diesen befand sich Rauchtabak. Da der Verdacht einer Straftat im Raum stand, informierte die Polizei den Zoll. Im Ergebnis der weiteren Ermittlungen stellten Mitarbeiter des Dresdener Hauptzollamtes insgesamt 32 Tonnen unverzollten Tabak sicher. Hierüber berichtete das Hauptzollamt Dresden am heutigen Tag in einer eigenen Medieninformation Versammlungsrechtliche Lage Die Prüfung der im Raum stehenden Versammlungsanzeigen seitens der Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz sind noch nicht abgeschlossen. Hierbei ist die Behörde ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden. Politische Positionen oder Meinungen dritter stehen dahinter zurück. Das Recht eines jeden, sich friedlich und ohne Waffen versammeln zu können, ist unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet und im Wertekanon hoch angebunden. Verschiedenste Urteile höchstrichterlicher Rechtsprechung geben die Richtung auf eine so weit wie möglich uneingeschränkte Ausübung dieses Rechts unmissverständlich vor. Diese Vorgaben sind für das Handeln der Behörden bindend. Polizeiliche Lage Auch die Polizei ist neutraler Garant der geltenden Gesetze gegenüber jedermann. Die Polizeidirektion Görlitz bereitet sich derzeit auf den mehrtägigen Einsatz in Ostritz und im Umfeld der Stadt vor. In Abhängigkeit der dann vorliegenden Bescheide der jeweils sachlich zuständigen Behörden zu allen bis dahin angezeigten Versammlungen und Veranstaltungen wird der gesetzliche Auftrag der Polizei klar umrissen sein: die möglichst störungsfreie Durchführung aller nicht verbotenen Versammlungen und Veranstaltungen zu gewährleisten sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zuge des Versammlungsgeschehens aufrechtzuerhalten. Eines unserer Ziele: Transparente Berichterstattung Gemeinsam haben wir, die Polizeidirektion Görlitz und der Landkreis Görlitz, in enger Abstimmung mit der Stadt Ostritz, es uns zum Ziel gesetzt, bereits im Vorfeld des im Fokus stehenden Wochenendes möglichst transparent über die Maßnahmen der Polizei sowie der Versammlungsbehörde zu berichten. Hierzu werden wir, ab heute beginnend, in unregelmäßigen Abständen die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen oder Aspekte informieren, wenn es belastbare Informationen zu vermelden gibt. Diese und selbstverständlich auch alle weiteren Medieninformationen werden - so wie Sie es von der Polizeidirektion Görlitz gewohnt sind - auch auf der Internetpräsenz der Polizeidirektion Görlitz abrufbar sein. Ebenso wird das Social-Media-Team der sächsischen Polizei die Polizeidirektion Görlitz unterstützen und die entsprechenden Informationen über unseren Facebook- sowie Twitterkanal streuen. Folgen Sie uns virtuell, um zum Versammlungsgeschehen in Ostritz verlässliche Informationen der Polizei und der Versammlungsbehörde aus erster Hand zu erhalten. Der zugehörige Hashtag lautet #ostritz. (tk, polizei)


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