Bund und Freistaat fördern Pückler-Park weiterhin
Die unterzeichnete Verlängerung des Verwaltungsabkommens zur Finanzierung der Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ durch den Bund und den Freistaat Sachsen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft und endet zum 31. Dezember 2020. Der jährliche Finanzierungsbeitrag beläuft sich auf jeweils (Bund/Land) mehr als eine Million Euro. Im Jahr 2004 wurde der Park als gemeinsames polnisch-deutsches Kulturerbe in die Welterbeliste der Unesco aufgenommen. Monika Grütters: „Der Fürst-Pückler-Park Bad Muskau ist als deutsch-polnisches Gemeinschaftsprojekt ein Musterbeispiel für unsere gutnachbarschaftlichen Kulturbeziehungen. Und ganz zweifellos ist er einer der Höhepunkte im an Kunst wahrlich reichen Freistaat Sachsen. Das wiederaufgebaute Neue Schloss, zahlreiche restaurierte Gebäude und vor allem die einzigartigen Sichtachsen, durch die man den Park in beiden Ländern erleben kann, geben ihm nicht nur sein einmaliges Ambiente – sie geben ihm auch seinen nationalen und europäischen Rang als herausragendes Kulturerbe. Das wollen der Freistaat und der Bund nachhaltig würdigen.“