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Bund und Freistaat fördern Pückler-Park weiterhin

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat am Montag gemeinsam mit Ministerpräsident Stanislaw Tillich ein Finanzierungsabkommen über die institutionelle Förderung des Unesco-Welterbes „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ unterzeichnet.
Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterzeichnen das Finanzierungsabkommen. Foto: Moises Mogollones

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterzeichnen das Finanzierungsabkommen. Foto: Moises Mogollones

Die unterzeichnete Verlängerung des Verwaltungsabkommens zur Finanzierung der Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ durch den Bund und den Freistaat Sachsen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft und endet zum 31. Dezember 2020. Der jährliche Finanzierungsbeitrag beläuft sich auf jeweils (Bund/Land) mehr als eine Million Euro. Im Jahr 2004 wurde der Park als gemeinsames polnisch-deutsches Kulturerbe in die Welterbeliste der Unesco aufgenommen. Monika Grütters: „Der Fürst-Pückler-Park Bad Muskau ist als deutsch-polnisches Gemeinschaftsprojekt ein Musterbeispiel für unsere gutnachbarschaftlichen Kulturbeziehungen. Und ganz zweifellos ist er einer der Höhepunkte im an Kunst wahrlich reichen Freistaat Sachsen. Das wiederaufgebaute Neue Schloss, zahlreiche restaurierte Gebäude und vor allem die einzigartigen Sichtachsen, durch die man den Park in beiden Ländern erleben kann, geben ihm nicht nur sein einmaliges Ambiente – sie geben ihm auch seinen nationalen und europäischen Rang als herausragendes Kulturerbe. Das wollen der Freistaat und der Bund nachhaltig würdigen.“

Besuch in Görlitz

Vor der Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens hatte Monika Grütters auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Michael Kretschmer Görlitz besucht und sich in das Goldene Buch der Stadt eingetragen. Anschließend besuchte die Kulturstaatsministerin die ehemalige Synagoge Görlitz, deren Sanierung in den Jahren von 2012 bis 2016 mit Mitteln aus dem Denkmalpflegeprogramm ihres Hauses in Höhe von 933.000 Euro gefördert wurde. Im Bundeshaushalt 2016 wurden für die ehemalige Synagoge Kulturinvestitionsmittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro bereitgestellt. Mit diesen Investitionen (und Landesmitteln in gleicher Höhe) kann die Sanierung der Synagoge bis 2019 fertiggestellt werden.   


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