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André Schramm

Wohnsitzauflage: Stur verteilen oder nicht?

Sollte man anerkannten Flüchtlingen vorschreiben, wo sie künftig zu Hause sind? Wenn ja, nach welchen Kriterien? Eine neue Studie hat sich mit diesen Fragen beschäftigt.
Erste Station für Asylbewerber ist die Erstaufnahme (hier: Bremer Straße). Wer das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen hat, der entscheidet sich meistens für die Großstadt. Durch eine Wohnsitzauflage könnte die Verteilung in der Fläche verbessert werden.  Der Europäische Gerichtshof hatte das Instrument in einem Urteil prinzipiell für zulässig erklärt, aber an hohe Auflagen gekoppelt.                                                       Foto: Schramm

Erste Station für Asylbewerber ist die Erstaufnahme (hier: Bremer Straße). Wer das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen hat, der entscheidet sich meistens für die Großstadt. Durch eine Wohnsitzauflage könnte die Verteilung in der Fläche verbessert werden. Der Europäische Gerichtshof hatte das Instrument in einem Urteil prinzipiell für zulässig erklärt, aber an hohe Auflagen gekoppelt. Foto: Schramm

 Ab 1. April dürfen Sachsens Landkreise und kreisfreien Städte von der Wohnsitzauflage Gebrauch machen. Anders als die sogenannte Residenzpflicht, die den Bewegungsradius von Asylbewerbern auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt, schreibt die Wohnsitzauflage vor, in welchem Ort ein Flüchtling nach dem Abschluss seines Verfahrens bis zu drei Jahren gemeldet sein muss. Hält er sich nicht daran, dann können Sozial-Transferleistungen* gekürzt werden. Bisher dürfen anerkannte Flüchtlinge ihren Wohnsitz hier frei wählen.   Lieblingsziel Großstadt In Sachsen entbrannte im letzten Jahr eine Diskussion, ob dieses Steuerinstrument Sinn macht oder nicht. Kritiker bemängelten den immensen Eingriff in Grundrechte, Befürworter sahen eine Chance, die Verteilung gerechter zu gestalten und die Planbarkeit von Integrationsmaßnahmen zu verbessern. Nicht zuletzt könnten durch eine Regulierung per Amt die drei großen Metropolen im Freistaat entlastet werden. Einer Studie der TU Dresden zufolge lassen sich 60 Prozent aller anerkannten Flüchtlinge in Chemnitz, Leipzig oder Dresden nieder. »Hingegen zieht es nur 2 bis 6 Prozent aller Flüchtlinge in einen der zehn Landkreise«, sagte Nona Renner vom Projekt MIDEM** (Mercator Forum Migration und Demokratie) an der TU Dresden. So machen es andere In Deutschland nutzen derzeit sieben Bundesländer positive bzw. negative Wohnsitzauflagen (Zuzugssperren). Baden-Württemberg, Bayern und Saarland legen einen einfachen Verteilschlüssel, sprich die Einwohnerzahl der Kommune, zu Grunde.  In NRW fließen weitere Parameter (Mietwohnungsmarkt, gemeldete Arbeitslose..) ein. Empfehlung für Sachsen kaum umsetzbar Die Studie empfiehlt eine andere Möglichkeit, um die Integrationschancen zu erhöhen – das »Matching«. »Es bezieht u.a. auch die ärztliche Versorgung, das Schulen- und Kitaangebot, den verfügbaren Wohnraum und die Arbeitsmöglichkeiten in der entsprechenden Kommune ein«, sagt Nona Renner. Ferner spiele auch das Betreuungsangebot für Migranten eine Rolle. »Auf der anderen Seite werden auf die Voraussetzungen des Flüchtlings und seiner Familie geschaut«, so Renner. Das Problem: Die Datenlage dafür ist derzeit einfach zu dünn. Hinzu käme ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand. Fazit der Studie: Damit eine Wohnortzuteilung am Ende Sinn macht, müsste sie nicht nur individueller erfolgen als in Sachsen derzeit vorgesehen, sondern auch von Investitionen in Bildung, Gesundheit, Nahverkehr und Betreuung begleitet werden. * Flüchtlinge, die einem sozialversicherungspflichtigem Job (mind. 15 h / Woche und 722 Euro Lohn / Monat) nachgehen, sind von der Wohnsitzauflage ausgenommen. **MIDEM ist ein Projekt der TU Dresden und der Uni Duisburg-Essen, gefördert von der Stiftung Mercator Historie der Wohnortzuteilung Als Reaktion auf die hohe Arbeitsmigration in der BRD wurden ab 1975 Zugangssperren für Zuwanderer  erlassen. Grund war damals die Überlastung der sozialen Infrastruktur. 1977 gab es in 55 westdeutschen Städten Zuzugssperren. Diese hatten allerdings überschaubaren Erfolg, weil sich viele nicht daran hielten und die Durchsetzung mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden war.
Von 1989 bis 2009 galt in der BRD das Wohnortzuweisungsgesetz (Zielgruppe: Spätaussiedler).


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