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Studenten erhalten eine Umzugsbeihilfe

Wer bis Jahresende seinen Hauptwohnsitz in Dresden anmeldet, bekommt einmalig 150 Euro ausgezahlt.

Auch im Jahr 2016 erhalten Studenten in Dresden eine Umzugsbeihilfe, wenn sie von außerhalb nach Dresden zuziehen. Die Zahlung in Höhe von einmalig 150 Euro erfolgt von Januar bis März nächsten Jahres über das Studentenwerk. Voraussetzung ist allerdings der Zuzug bereits in diesem Jahr. Das bedeutet, wer wegen seines Studiums erstmals von außerhalb nach Dresden zieht, sollte sich bis spätestens Ende dieses Jahres mit Hauptwohnsitz in Dresden anmelden, um später berechtigt zu sein. Die Regelung gilt für Studierende an acht Bildungseinrichtungen in Sachsens Landeshauptstadt: Technische Universität Dresden, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber” Dresden, Hochschule für Bildende Künste Dresden, Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Hochschule für Kirchenmusik Dresden, Evangelische Hochschule Dresden und Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden. Die Änderung des Wohnsitzes ist in den Bürgerbüros und Meldestellen möglich, insgesamt an zwölf Stellen im ganzen Stadtgebiet. Im Zeitraum vom 4. Januar bis zum 31. März 2016 kann die Umzugsbeihilfe dann persönlich beim Studentenwerk beantragt werden. Die Ummeldung der Hauptwohnung 2015 ist dann mit nachzuweisen. Das bewilligte Geld wird ausschließlich auf ein Inlandskonto überwiesen. Barauszahlungen sind nicht möglich. Seit Einführung der Studenten-Umzugsbeihilfe in Dresden 2001 bekamen insgesamt über 60.000 Studenten die finanzielle Unterstützung ihrer neuen Heimatstadt. Die meisten Umzugsbeihilfen, nämlich 5.283, wurden 2006 bewilligt. Foto: Archiv


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