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André Schramm

Parkeisenbahn: Zug vor Mensch

Bei aller Betriebsroutine blieb bei der Dresdner Parkeisenbahn eine Sache auf der Strecke – der richtige Umgang der Erwachsenen mit den Kindern und Jugendlichen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das nach dem Missbrauchsvorfall angefertigt wurde.
Die Dresdner Parkeisenbahn. Foto: Archiv

Die Dresdner Parkeisenbahn. Foto: Archiv

Was genau ist aber richtig, was schon anzüglich? Der Schulterklopfer, die Umarmung oder das Kopfstreicheln? Das Heimbringen mit dem Privat-PKW nach dem Dienst? Wo fängt es an, persönlich zu werden und was ist bloß eine Gewohnheitsgeste? Dass sich selbst ein gestandener Rechtsanwalt bei den Fragen nach Grenzverletzungen schwer tut und für seine Beurteilung auf den individuellen Einzelfall verweist, zeigt, wie schwer es erst für jene sein muss, die tagtäglich mit diesen Fragen konfrontiert sind – im Sportverein, auf der Landheimfahrt oder eben bei der Dresdner Parkeisenbahn. Ein schwerwiegender Fall Der Anwalt heißt in diesem Fall Dr. Thomas Giesen, ehemaliger sächsischer Datenschutzbeauftragter und aktuell Mitglied der Kommission, die seit März 2017 die Vorfälle bei der Dresdner Parkeisenbahn aufarbeitet. „Mit einer Ausnahme ist das Bild von massiven sexuellen Übergriffen bei der Parkeisenbahn nicht zu halten“, sagt er.  Auch hätten sich keine Hinweise gefunden, wonach sich die zuständige Verwaltung – die Schlösserland Sachsen GmbH – an einer Vertuschungsaktion beteiligt habe, schiebt er hinterher. Zeit gelassen Die meisten Eltern bekamen erst im Dezember 2016 eine vage Vorstellung, was womöglich die Beweggründe für den Freitod von Tilo H. waren. Der 38-jährige Parkeisenbahner nahm sich bereits im Mai 2016 das Leben, nachdem bekannt wurde, dass er einen Jungen (17) mehrfach sexuell missbraucht haben soll. Die Staatsanwaltschaft stellte mit dem Tod des mutmaßlichen Täters die Ermittlungen ein. "In der Parkeisenbahner-Familie ist die Tragödie nach wie vor präsent", weiß Heike Mann (Shukura*), ebenfalls Mitglied der Kommission. Tilo H. sei  sehr beliebt gewesen. Viele hätten so etwas nicht von ihm erwartet, heißt es. *Shukura ist eine Anlaufstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern. Träger ist die AWO. Keine Polizei Was den Blick zurück angeht, so ist die Arbeit der Kommission nicht mit der von Ermittlungsbehörden vergleichbar. Sie hat keine rechtliche Handhabe, um aktiv zu recherchieren oder eventuell Betroffene zu hören. "Wir können nur den Hinweisen nachgehen, die wir bekommen", erklärt Dr. Thomas Giesen. Jedenfalls habe es nach dem Suizid zwei weitere Beschuldigungen gegenüber Tilo H. gegeben, die jedoch nicht verifiziert werden konnten, erklärt Giesen weiter. "Auffälliges Verhalten" Spätestens seit Ende 2010 hätte bei Tilo H. möglicherweise genauer aufgepasst werden müssen. Schon damals erreichten Vorwürfe zweier Jungen die Geschäftsstellenleiterin des Großen Gartens. Tilo H. "konnte die Vorwürfe in einem Gespräch entkräften", ist nun in der Gutachten-Chronologie zu lesen. Ein Kollege soll sich zudem bereits 2010 und 2011 an bei einer damaligen Vorgesetzten über das "auffällige Verhalten" von Tilo H. beschwert haben. Die Kollegin meldete den Fall weder weiter, noch protokollierte sie den Vorgang. "Ein Fehlverhalten der Führungskraft", kommentierte Giesen. Bekannt ist auch mindestens eine Privatreise mit Eisenbahnnachwuchs an die Ostsee (ca. 2010/2011). Zwischen 2013 und 2016 soll es weitere Privatreisen mit mehreren Teilnehmern (Erwachsene/Kinder) gegeben haben. Personelle Konsequenzen trafen andere 2012 kam es zwischen einem erwachsenen Parkeisenbahn-Mitarbeiter und einer damals 15-Jährigen zum "einvernehmlichen Verkehr". "Es ist nicht klar, wer Opfer und wer Täter war", sagte Giesen. Man stochere überhaupt sehr im Nebel um die damaligen Verhältnisse. Strafrechtlich nicht relevant war die nächtliche PKW-Fahrt eines weiteren Mitarbeiters mit einer 13-Jährigen im Mai 2013. Die Kündigung gab es dann, als der gleiche Mitarbeiter ein paar Monate später im Vereinsferienlager das "Nähe-Distanz-Verhältnis" zur 13-Jährigen verletzte. Der vorerst letzte Fall ereignete sich im November 2016. Ein 21-jähriger Parkeisenbahner hatte seine jüngeren Kollegen um Nacktfotos gebeten. Auf seine weitere Mitarbeit wurde daraufhin verzichtet. "Wir haben ihm zur Selbstanzeige geraten, was er wohl auch getan hat", so Giesen.  Insgesamt wurde seit 2010 vier Mitarbeitern aufgrund ihres unangemessenen Verhaltens gekündigt bzw. die Weiterbeschäftigung nicht verlängert. "Schuldfrage" Dass am Ende ein ehemaliger Parkeisenbahner tot ist und mindestens ein Heranwachsender traumatisiert, hat viele Gründe. Die fehlende interne Kommunikation im Staatsbetrieb, also die Weitergabe brisanter Vorgänge nach "oben", funktionierte nicht bzw. nur reichlich spät. Auf eine pädagogische Expertise der Mitarbeiter wurde kaum Wert gelegt. Das Fehlverhalten einzelner Erwachsener dürften ebenso eine Rolle gespielt haben, wie die Fokussierung auf den sicheren Bahnbetrieb. "Klare Regeln und Vorschriften – auf der betrieblichen Seite ist alle super geregelt. Die pädagogische Seite wurde aber vernachlässigt", beschreibt Kommissionsmitglied Joachim Breuninger (Direktor des Verkehrsmuseums) die Situation. Er habe den Eindruck gehabt, dass bei der Parkeisenbahn mitunter ein rauer Ton herrsche und die Umgangsformen verbesserungswürdig seien. "Die Kultur in einer Einrichtung wie dieser zu verändern, braucht jedoch Zeit", so Breuninger weiter. Sechs-Augen-Prinzip, Namensschilder, Beschwerdestelle... Ein vorläufiges Kinderschutzkonzept und weitere präventive Maßnahmen sollen Fälle dieser Art künftig verhindern. "Es wird keine Einzel- bzw. Privatausflüge mehr geben", sagte Breuninger. Offizielle Unternehmungen der Parkeisenbahn würden in Zukunft klar als solche kommuniziert. Die Kommission schlägt darüber hinaus die Einführung des "Sechs-Augen-Prinzips" vor. D.h. beispielsweise, dass ein Kind künftig nicht allein mit einem Mitarbeiter unterwegs sein wird. Zudem wurde ein Beschwerdemanagement eingerichtet. Parkeisenbahner, Mitarbeiter und Eltern erhalten damit die Möglichkeit, Vorfälle oder Probleme vertraulich einer ernannten Person zu melden. Zudem soll pädagogisch geschultes Personal eingestellt werden. Alle Mitarbeiter müssen künftig auch ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Erste Schulungen (Nähe und Distanz) für das Personal sind schon angelaufen. Namensschilder und striktes Alkoholverbot sind weitere Maßnahmen. Insgesamt werben die Verfasser des Gutachtens für eine offenere Unternehmenskultur, die vorbehaltlos Raum für Kritik und Beschwerden ermöglichen soll. Die Kommunikation zwischen Eltern und Parkeisenbahn soll ebenfalls verbessert werden. Für das Gutachten hatten die Kommissionsmitglieder mit vielen Eltern gesprochen, aber auch anonyme Fragebögen verschickt und ausgewertet. Eine Erkenntnis ist, dass die meisten Kinder und Jugendlichen viele positive Erlebnisse mit ihrer Parkeisenbahn verbinden. Trotz der Medienwelle blieben die Mitgliederzahlen stabil (aktuell 230). Die Frage(n) nach der Grenze von Nähe und Distanz beantwortet Heike Mann am Ende so: "Wenn ein Kind oder Jugendlicher in Zukunft angefasst wird und das nicht möchte, dann ist das ein Fall für das Beschwerdemanagement, dem nachgegangen wird." Die erste Eingabe ist wohl schon bearbeitet. Die "Mädchenumkleide" ist jetzt blickdicht. 


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