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Garagenhöfe kontra Wohnungsbau?

Bauen auf städtischen Flächen ist gewollt, doch wenn ein Garagenhof dafür entfällt, entsteht Konfliktpotenzial.
Der Garagenhof Anton-Weck-Straße mit 16 Garagen ist verkauft und muss einem Neubau weichen. Hier wird eine Bauherrengemeinschaft ein Drei-Familien-Haus bauen. Foto/Montage: Schramm

Der Garagenhof Anton-Weck-Straße mit 16 Garagen ist verkauft und muss einem Neubau weichen. Hier wird eine Bauherrengemeinschaft ein Drei-Familien-Haus bauen. Foto/Montage: Schramm

Was zählt mehr? Ein Garagenhof für 16 Nutzer oder ein neues Haus für drei Familien, gebaut in einer Bauherrengemeinschaft? Und darf OB Hilbert ein städtisches Grundstück am Stadtrat vorbei an bauwillige Investoren verkaufen? Die Angst geht um auf Dresdens Garagenhöfen. Dass Ronald Birndt sauer ist kann man durchaus verstehen. Schließlich halten er und 15 weitere Mieter seit 2. Februar die Kündigung für ihre Garagen im Garagenhof Anton-Weck-Straße in der Hand. „Ich habe 1976 wie die anderen hier mit der Spitzhacke gestanden, das Trümmergrundstück beräumt und war glücklich, dass ich eine Garage Typ Dresden bauen durfte. Jetzt wurde das Grundstück verkauft, obwohl es auf unsere Nachfrage immer wieder hieß, dass noch nichts entschieden sei", erzählt Ronald Birndt. Im Gegenteil, der OB habe die Initiative „Rettet Dresdner Garagenhöfe" i.G. noch am 14. Dezember ermuntert, in der Sache am Ball zu bleiben und auch am 21. Januar hätte es bei einem Besuch im OB-Büro geheißen, es sei noch nichts entschieden. Wie Ronald Birndt und Dietmar Leuthold, ebenfalls Initiator von „Rettet Dresdner Garagenhöfe", nun allerdings wissen, wurde der Kaufvertrag für das Baugrundstück Anton-Weck-Straße bereits am 8. Dezember notariell beglaubigt. Der Abriss der Garagen ist damit besiegelt. Kein Schutz mehr Wie OB Hilbert mit den Garagenbesitzern umgehe, darüber könne André Schollbach, Fraktionsvorsitzender der Linken im Stadtrat, nur mit dem Kopf schütteln. Er fordert endlich eine Grundsatzentscheidung, wie mit Garagenhöfen auf städtischem Grund und Boden künftig zu verfahren sei. Denn das Thema birgt viel Zündstoff, immerhin geht es um 1.350 Garagen im Stadtgebiet. Deren Besitzer sind zwar Eigentümer der jeweiligen vier Betonwände, nicht aber des Bodens, auf dem die stehen. Für den bezahlen sie monatlich 20 Euro Pacht. „Auf dem freien Markt bekommen Sie kaum noch eine Garage für 50 Euro", weiß Ronald Birndt inzwischen. Ende 2015 lief der 1994 beschlossene Kündigungsschutz für die DDR-Garagenhöfe auf kommunalem Grund und Boden aus. Die 101 Standorte für „Typ Dresden" & Co. dürften mittlerweile im Rathaus ins Blickfeld der Entscheider gerückt sein. Schließlich soll unter Rot-Rot-Grün demnächst eine städtische Woba gegründet werden und die wird vorrangig auf städtischem Grund Häuser mit sozialverträglichen Mieten bauen. Gut möglich also, dass weitere Garagengemeinschaften – die kleinste zählt fünf, die größte 298 Garagen – in den nächsten Jahren mit Kündigung rechnen müssen. Zumal der Stadtrat sich politisch auch für Bauherrengemeinschaften einsetzt und sich dazu positioniert hat, bauwilligen Familien bei der Suche nach preiswerten Bauflächen zu helfen. Und die gibt es nun mal nicht beim Grundstücksmakler im Büro nebenan...? Verkauf rechtens Beim Grundstücksverkauf Anton-Weck-Straße, das musste Schollbach eingestehen, hat Dresdens OB offenbar doch nicht heimlich am Stadtrat vorbei gedealt. Wenn der Wert des Verkaufsobjekts unter 150.000 Euro liegt, darf Hilbert eine Verkaufsentscheidung treffen. Carola Pönisch


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