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Mike Schiller / André Schramm

Friedrichstadt: Abschiebehaft eröffnet im Juni

Ab Juni gibt es in Sachsen eine Sammelstelle für ausreisepflichtige Personen – die Abschiebungshaft auf der Hamburger Straße.
Die Bauarbeiten an der Abschiebungshaft und dem Ausreisegewahrsam laufen noch. Die Eröffnung ist für Juni geplant. Foto: Schiller

Die Bauarbeiten an der Abschiebungshaft und dem Ausreisegewahrsam laufen noch. Die Eröffnung ist für Juni geplant. Foto: Schiller

Für 9,7 Millionen Euro entstehen derzeit an der Hamburger Straße neben dem ehemaligen Technischen Rathaus ein sogenannter Ausreisegewahrsam und eine Abschiebungshaft. Ursprünglich sollten beide Einrichtungen schon im ersten Quartal 2018 in Betrieb gehen. Wie das Sächsische Innenministerium auf Nachfrage mitteilte, hätten Wetter, Detailkonkretisierungen in der Ausführung, kleinere bauliche Kapazitätsengpässe und Lieferschwierigkeiten zu Verzögerungen geführt.

Wozu das Ganze?
Ausreisepflichtige Asylbewerber konnten in der Vergangenheit oftmals nicht abgeschoben werden, weil sie untergetaucht waren. So scheiterten letztes Jahr 820 Abschiebeversuche im Freistaat (2016: 1.337). „Der Rechtsstaat muss durchgreifen, wenn der Ausreisepflicht nicht nachgekommen wird. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen«, sagte Sachsens Innenminister Roland Wöller im Januar 2018. Im November 2017 lebten in Sachsen insgesamt immerhin 10.379 ausreisepflichtige Personen. Was genau entsteht auf der Hamburger Straße?
Für den Gewahrsam sind 34 Plätze vorgesehen, darunter 16 Plätze, die für Familien geeignet sind. Die Haft verfügt über 24 Plätze. Das Gebäude wurde dazu völlig entkernt und neu gestaltet, einschließlich zugehöriger Außenanalagen und Sicherheitseinrichtungen.

Was ist der Unterschied zwischen Haft und Gewahrsam?
Ausreisepflichtige können bis zu zehn Tage in Gewahrsam oder bis zu sechs Monate in Haft genommen werden. Dazu ist jeweils eine richterliche Entscheidung nötig. Was zur Anwendung kommt,  richtet sich nach dem Verhalten des/der Betroffenen. Hat ein Ausreisepflichtiger sich der Abschiebung bewusst entzogen, dann kann Haft verhängt werden. Hat er seine Ausreisepflicht verstreichen lassen, kommt Gewahrsam in Betracht.

Wer sichert das Objekt?
Insgesamt 62 Stellen im mittleren und gehobenen Dienst sind für den Betrieb beider Einrichtungen vorgesehen. Hinzu kommen 18 externe Mitarbeiter im Wachschutz.

Was kostet das?
Die Kosten für den externen Wachschutz werden  auf 980.000 Euro für das Jahr 2018 und danach auf 1,3 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Der Personalaufwand auf Seite des Landes beträgt jährlich voraussichtlich rund 3,6 Millionen Euro.

Welche Regeln gelten?
Die Einrichtungen dürfen in der Regel nicht verlassen werden. Ausnahme: Wenn besondere Gründe vorliegen, kann ein Untergebrachter unter Aufsicht ausgeführt werden, beispielsweise zu Behördenterminen oder  zur Auslandsvertretung seines Herkunftslandes. Die Insassen dürfen sich mindestens eine Stunde täglich im Freien aufhalten. Smartphones mit Kamerafunktionen sind tabu.

Sonstiges:
Das Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene ist für beide Einrichtungen noch nicht abgeschlossen. Es ist die Grundlage für den Betrieb. Als Kontrollinstanz ist ein Beirat vorgesehen, der uneingeschränkten Zugang bekommen soll.


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