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Achtung betrügerische Handwerker unterwegs!

Am Dienstag versuchten Bauarbeiter mit unerwünschten Bauleistungen und überhöhten Preisen einen 79-Jährigen zu betrügen. Polizeibeamte konnten die Gruppe gestern Morgen stellen.
Foto: Fotolia

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Dienstagmittag (11. Juli) waren drei Männer mit einem Kleintransporter am Grundstück des Seniors erschienen. Einer der Männer sprach den 79-Jährigen auf einen Schaden am Dach an und bot an, dies zu beheben. Trotz der Ablehnung durch den Dresdner bedrängte der Mann ihn weiter und wollte einen Auftrag aushandeln. Währenddessen begannen die anderen beiden Männer bereits die Dachrinnen und Fallrohre zu demontieren, obwohl diese nicht reparaturbedürftig waren. Auch mehrfachen Aufforderungen dies zu unter- und das Grundstück zu verlassen, kam das Trio nicht nach. Erst mit dem einsetzenden Regen verschwanden die Männer mit der Ankündigung am nächsten Tag ihre „Arbeit" fortzusetzten. Der 79-Jährige hatte am Abend mit Angehörigen gesprochen, sodass diese am Mittwochmorgen auf dem Grundstück zugegen waren. Als die nun fünf Männer erschienen, verständigten sie die Polizei. Diese konnte die angeblichen Bauarbeiter noch vor Ort feststellen. Es handelt sich um fünf rumänische Staatsangehörige im Alter von 22 bis 40 Jahren. Sie waren mit in Polen zugelassen Kleintransportern (VW Multivan, Fiat Ducato) unterwegs. Weitere Arbeiten am Haus wurden unterbunden. Letztlich wären Forderungen von mehreren hundert Euro auf den Dresdner zugekommen, wobei im Verhandlungsgespräch immer nur über 60 Euro gesprochen wurde. Die Polizei ermittelt gegen die Männer wegen des Verdachts des Betruges. Derartige Betrugsfälle treten immer wieder auf. Ähnliche Fälle gab es bereits im Juni im Ostsächsischen Bereich. Vermeintliche Schnäppchen entpuppen sich fast immer als Reinfall! Die Leistungen werden unfachmännisch ausgeführt, benutzte Materialien sind von minderer Qualität oder der vermeintlich günstige Meterpreis wird durch „Zusatzleistungen" extrem hoch! Die Polizei rät: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten! Fühlen Sie sich nicht verpflichtet für Leistungen, die gegen Ihren Willen erbracht wurden, zu bezahlen! Ziehen Sie Angehörige oder Nachbarn hinzu und verständigen Sie die Polizei. (ju)


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