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Toter Schwan hatte Vogelgrippe

Nach dem Fund eines toten Schwans wurde eine Sperr- und Beobachtungsgebiet wegen Wildvogelgeflügelpest um Guttau (Landkreis Bautzen) eingerichtet.
Foto: Archiv

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Wie das Landratsamt Bautzen mitteilte, sei bei einem tot aufgefundenen Schwan in der Gemeinde Malschwitz (Ortsteil Guttau) Geflügelpest festgestellt worden. Um den Fundort wurden nun Restriktionszonen eingerichtet. Der in diesem Zusammenhang festgelegte Sperrbezirk betrifft folgende Teile des Landkreises Bautzen: •     Ortsteile Göbeln, Spreewiese, Klix, Salga, Zschillichau, Sdier, Särchen, Neusärchen der Gemeinde Großdubrau •     Ortsteile Malschwitz, Gleina, Brösa, Guttau, Buchwalde, Dubrauke, Neudörfel, Kleinsaubernitz, Wartha, Lömischau der Gemeinde Malschwitz Das in diesem Zusammenhang festgelegte Beobachtungsgebiet betrifft folgende Teile des Territoriums des Landkreises Bautzen: •     Gemeinde Malschwitz (mit allen Teilen und Ortsteilen, die nicht zum Sperrbezirk gehören); •     Gemeinde Großdubrau (mit allen Teilen und Ortsteilen, die nicht zum Sperrbezirk gehören); •     Stadt Weißenberg mit allen Ortsteilen •     Gemeinde Kubschütz mit allen Ortsteilen •     Stadt Bautzen mit allen Ortsteilen •     Gemeinde Radibor mit allen Ortsteilen •     Ortsteile Oppitz und Neuoppitz der Gemeinde Königswartha sowie •     unbebaute Teile der Gemeinde Hochkirch nördlich des Ortsteils Rodewitz In den Restriktionszonen haben u.a. Halter von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Des Weiteren gelten für dieses Gebiet Beschränkungen für Geflügelhaltungen. So darf z. B. Geflügel im Beobachtungsgebiet für die Dauer von 15 Tagen nicht verbracht werden. Die genauen Grenzen der Sperr-/Beobachtungsgebiete und die Tierseuchenrechtliche Verfügung sind auf der Internetseite des Landkreises Bautzen veröffentlicht.


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